Kommentar von gf
Hallo!
Meine Frage, eine auch nur annähernde Beantwortung, fand ich in den dialogen seit 2001 nicht.
Ich wohne und arbeite in M..
Ich habe das Elternhaus geerbt (gerade) in B. Das Haus soll nicht weitervermietet werden, bis es mein Sohn nutzen kann (2007).
Beide Städte erheben ZWS. Muß ich für das Haus ZWS zahlen, wenn ich keinen 2. Wohnsitz gemeldet habe?
Aber die Stadt B. erhebt auch ZWS von den »Datschenbesitzern«, die auch nicht in B. gemeldet sind, aber Eigentum an dem Grundstück haben oder Pacht/Miete zahlen.