Kommentar von Jan
@carstenr
ich habe nur von 175€ gesprochen, lies nochmal genau! Und es war in der Tat keine Rechnung sondern ein Mahnbescheid.
Darauf genauer einzugehen habe ich mir gespart, da das oben schon oft genug erörtert wurde. Aber bitte, hier nochmal die Details! Auch ich habe den ganzen Spaß mitgemacht: Aus Neugier einen Account angelegt (dabei wissentlich falsche Angaben zu meiner Person und meinem Konto gemacht, ich Verbrecher ich!!), die folgende Zahlungsaufforderung ignoriert, eine Strafanzeige wegen Leistungskreditbetruges erhalten, bei der Polizei eine Aussage gemacht (wobei ich mittlerweile der Meinung bin, es wäre besser gewesen bei der Polizei alles abzustreiten: die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren sowieso in jedem Fall wegen geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse [orig. Begründung in meinem Fall] ein; nur wenn man angegeben hat das man es nicht war, hat lovebuy — denke ich — keine Handhabe gegen einen, das nur so als Tip am Rande für alle die noch das Vergnügen haben werden), dann Mahnbescheid erhalten und diesen bezahlt.
Aber nachdem ich diesen Mahnbescheid beglichen hatte bekamm ich von eurem Anwalt noch eine »Rechtsanwaltsgebührenrechnung«. Und diese war bereits mit dem Mahnbescheid beglichen. Diese noch einmal zu fordern, in der Hoffnung, das der eingeschüchterte User das auch noch zahlt, das mein lieber carsten rekus nenne ich illegal! Insbesondere, wenn es kein »Versehen« und Einzelfall ist.
Aber du kannst hier gern noch ein wenig lamentieren, das alle User die gegen eure heiligen AGB verstossen Verbrecher sind — auch wenn ich dem User 'Döner Polizei' eher skeptisch gegenüberstehe, hat er doch recht, daß kein Schaden entstanden ist.
Kannst du eigentlich noch gut schlafen? Nur so aus Neugier... du hast dir den Haß und die Abneigung vieler Hundert (wenn nicht tausend) Menschen zugezogen; du hältst dich für clever und überlegen — und im Moment magst du das auch sein, aber du weißt ja: man sieht sich immer zweimal... ;-)