Kommentar von Petra L.
Mich interessiert, unabhängig von der Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnsitzsteuer, die konkrete Situation in Dresden: Eine Studentin ist mit Hauptwohnitz in Dresden bei den Eltern gemeldet, hat aber, weil in Uninähe gelegen, eine eigene kleine Wohnung (Zweitwohnsitz), allerdings ebenfalls in Dresden. Sinn und Zweck der Zweitwohnsitzsteuer ist, fehlende Schlüsselzuweisungen, die eine Stadt nur für Einwohner mit Hauptwohnsitz erhält, auf anderem Wege zu kompensieren. Im vorliegenden Fall tritt die Zweitwohnsitzsteuer aber auch ein; und Dresden vereinnahmt zweimal: Schlüsselzuweisungen FÜR die Studentin mit Hauptwohnsitz bei den Eltern UND Zweitwohnsitzsteuer VON der Studentin aufgrund ihrer Nebenwohnung. Der Sinn dieser Steuer schlägt hier um in Bereicherung auf Kosten von wirtschaftlich schwachen Studenten. DAS ist politisch gewollt???? Fragende Grüße Petra