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Kommentar von uta

Das mit dem Kindergeld und dem Haupt- bzw. Nebenwohnsitz ist eine ganz besonders delikate Sache!
Man nehme an, der Sohn studiert in einer der großen Unistädte, die ganz scharf darauf sind, Studenten als Einwohner zu bekommen, da ja so das Stadtsäckchen gefüllt werden kann. Er meldet sich auch treu und brav um und fährt am Wochenende und zu den Semesterferien nach Hause, wo Mutti und die lieben Geschwister warten. Da Mutti nicht mehr mit Vati verheiratet ist und auch noch kleinere Kinder hat, muss sie viel weniger Unterhaltskosten als Vati zahlen, der neben viel Freizeit auch über ein ordentliches Einkommen verfügt. Mutti arbeitet auch und bekommt das Kindergeld für alle 3 Kinder--- und einen Brief, dass nunmehr nachgeprüft werden soll, ob ihr das besagte Kindergeld überhaupt noch zusteht. Zusammen mit dem Brief eine tolle Belehrung, dass bei Studenten, die nicht mehr im elterlichen Haushalt leben, sprich: brav ihren Hauptwohnsitz in den Studienort gelegt haben, der das Kindergeld bekommt, der den höheren Unterhaltsbeitrag zahlt. Das wäre in dem Fall Vati- obwohl der Student jedes Wochenende bei Mutti ist und auch sonst die Beziehung zu Vati eher abgekühlt ist.
Was für eine bürokratische Eselei- also meldet sich der nun schon etwas verärgerte Student wieder an seinem Heimatort mit Hauptwohnungsadresse an und wartet auf den Brief zur Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer. Da fragt man sich doch, womit wir den Amtsschimmel noch füttern können- auf das er fett werde!!!