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Kommentar von Simone

Bin heute auf eure tolle Seite gestoßen. Da der letzte Kommentar vom April ist, hoffe ich doch, dass ich von irgendeinem eine Antwort bekomme. Meine Tochter macht eine Ausbildung in BW bei Baden-Baden und wurde dort mehr oder weniger »gezwungen«, ihren hauptwohsitz dort anzumelden, da sie, so die Begründung ledig ist und keinen Grund hat, den hauptwohsitz bei den Eltern in Sachsen-Anhalt zu lassen. Unsere Wohnung hat sie als Nebenwohnung gemeldet, wegen dem Kindergeld. Denn für das Auszahlen des Kindergeldes müssen wir ihre Aufwendungen, sprich Heimfahrten zu den Eltern gegen ihre Ausbildungsvergütung gegenrechnen. Nun haben wir vor einer Woche, besser gesagt, meine Tochter hat vor einer Woche Post von unserer Stadtverwaltung bekommen. Sie soll für ihr Kinderzimmer Zweitwohnsteuer bezahlen. Das wäre zwar nicht viel, aber es geht mir um das Prinzip. Ein Kinderzimmer ist nach Baurecht keine Wohnung, es fehlen sanitäre Einrichtungen wie WC, Dusche, Küche oder Kochnische. Das nutzt sie ja alles sozusagen von uns! Sie selber hat ja keine eigene Wohnung in unserem Haus. Und was wäre wenn, wenn sie ihren Nebenwohnsitz bei uns abmeldet? Bekommt sie dann noch Kindergeld? Dann sind ja die Heimfahrten zu uns nur noch Besuchsfahrten zu Mutti und Papa und nicht mehr notwendig. Oder sehe ich das falsch? Kann mir da einer von euch helfen?
Wäre euch sehr dankbar für eine Antort.