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Kommentar von Steffen Renz

Ähhm... rechtlich gilt die erste Wohnung bei den Eltern NICHT als Wohnsitz in Bezug auf Zweitwohnung, da man in dem Haushalt nur mitwohnt und nicht selber diesen Haushalt führt... daher ist es solange man nicht einen separaten Haushalt bei den Eltern hat kein Wohnsitz. Dies hat kürzlich auch ein Gerichtsurteil eines Jurastudenten bekräftigt!