Kommentar von Gustav Walter aus Bayern
Möchte hiermit auf Besonderheiten beim Freistaat Bayern hinweisen, denn dort hat man nun einen etwas stümperhaften Gesetzentwurf entwickelt und möchte Geringverdiener die Möglichkeit einräumen, gegen Einkommensnachweis — Vorlage die Unfugabzocke wieder auszubezahlen lassen. Bei ledigen = bis 25.000 € Jahreseinkommen Zwst-Steuerfrei und bei verheirateten bis 33.000.- €, ob dieser Entwurf je Gesetz werden wird, das muss sich noch erweisen mit einer Gesetzverabschiedung im Landtag. Vielleicht will man nun im Wahlkampf auch nur Stimmen von Studenten und Geringverdienern in die Wahllokale locken ?
Zum Thema: »Warum denkt man nicht einmal zu Ende?
Dem Verfasser ist womöglich unbekannt, daß es in Bayern auch für Nebenwohnsitze eine ganz wackere Schlüsselzuweisung für Nebenwohnsitze schon seit 1988 an die Kommunen gibt, nur lügen auch die Bürgermeister in Bayern und posaunen « für die Besitzer von Ferienwohnungen gibt es keinerlei Schlüsselzuweisungen" und das Volk lässt sich für dumm verkaufen, auch die Einheimischen sind von der Existenz dieses Geldsegens nicht informiert!