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Kommentar von René

Nach § 50 der Deutschen Rechtschreibung (Fassung von 2006, galt aber auch schon nach alter Rechtschreibung so):

Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger Zusammensetzungen, deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen.

Die Regelung ist eindeutig, die im Regelwerk genannten Beispiele machen dies auch deutlich. Es würde auch — sofern es sie gibt — auch »Hans-Wurst-Straße« heißen.