Kommentar von Maori
Vielleicht ist die Zustellung einer Online-Rechnung vereinbart worden. Ich bin zwar kein Arcorkunde, aber die Rechnungen können nach Benachrichtigung per Email in meinen Zugang abgerufen werden. Vielleicht ist es bei Arcor so ähnlich, aber ohne Benachrichtigung. Somit könnte die Mahnung in Papierform nachzuvollziehen sein, wenn der in der Onlinerechung angegebene Zahlungstermin überschritten ist.