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Homepage von René Pönitz

Schießbefehl, der 2.

Und nach Petry legt Stoch als Mitglied des Europäischen Parlaments nach:

Menschen, die aus Österreich einreisen, haben kein Asylrecht (Art 16 a Abs. 2 GG). Ihnen ist die Einreise zu verweigern (18 Abs. 2 AsylG). Und wenn Sie das HALT an der Grenze nicht akzeptieren, „können die Vollzugsbeamten im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen einsetzen.” (§ 11 UZwG).

Widerlich! Und sie redet schon nicht einmal nur von Flüchtlingen.

Update: Der Deutschlandfunk nimmt die Sachfrage sehr ausführlich auseinander, ebenso Halina Wawzyniak. Ich denke, dem ist kaum noch etwas anzufügen.

Schießbefehle an deutschen Außengrenzen - Geht's noch?

Interview mit Frauke Petry, AfD im Mannheimer Morgen. Das ist die Zeitung, die das Interview führte, aus dem heute viel zitiert wurde. Ich danke, den Journalisten, die bei der Frage zur Grenzsicherung einmal genau nachzufragen:

Mannheimer Morgen: Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?

Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.

Mannheimer Morgen: Und wenn er es trotzdem tut?

Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.

Mannheimer Morgen: Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?

Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.

Mannheimer Morgen: Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?

Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. [..]

Einen Paragrafen für einen solch gearteten Schießbefehl, also gegenüber unbewaffneten Menschen ohne jegliche Gefahr im Verzug, kenne ich auch nicht. Also das Grenzpolizisten die Waffe einsetzen dürfen gegen unbewaffnete Personen, von denen keinerlei Gefährdung für Leib und Leben ausgeht. Wohl aber einen gegen Volksverhetzung, konkret mind. §130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b.

Unterstützerunterschriften

Ich nehme Bezug zu diesem Artikel: Ich habe keine Chance

Wenn neue Parteien antreten wollen, müssen sie ihre Relevanz beweisen. Dazu müssen sie sogenannte Unterstützerunterscriften vorlegen. Also Leute, die unterschreiben, dass sie eine Partei auf dem Wahlzettel sehen wollen.

Parteien, die bereits im Parlament sind, brauchen das nicht. Es wird davon ausgegangen, dass sie relevant sind.

Diese Tatsache kann man als Ungerechtigkeit empfinden. Oder auch als Form der Arbeitsersparnis. Wie auch immer: So sind die Spielregeln.

Aber die Spielregeln unterscheiden sich nach der Anzahl und der Art, wie gesammelt wird. Während sie in Berlin mit dem Klemmbrett durch Fußgängerzonen und Wohngebiete ziehen kann, ist das Brandenburg komplizierter.

Dort müssen die Unterstützer mit auf die Meldebehörde!

Wenn sie in Berlin jemand fragt: „Wollen sie?”, können sie nun Tinte auf Papier bringen – oder auch nicht! In Brandenburg werden sie die Worte hören: „Dann müssen sie mitkommen – aufs Amt!”

Sie können sich sicherlich die Begeisterungsstürme von Passanten vorstellen, nun extra die Amtsstube aufzusuchen. Vor allem wissen sie nicht, wie lange sie warten dürfen. Und natürlich sollten sie an dem Tage auch ein Ausweisdokument mit sich führen!

Mit zunehmender Distanz zur Meldebehörde (und Brandenburgische Landkreise sind groß) nimmt diese Bereitschaft auch signifikant ab. Zudem haben die Meldeämter Öffnungszeiten, so dass das Sammeln nur an Werktagen zu bestimmten Stunden sinnvoll ist.

Von daher sollte die Kritik nicht an diese Unterschriften an solche gerichtet werden, sondern an diese demokratiefeindlichen Umstände!

Für künftige Wahlen in solchen Gebieten kann ich nur empfehlen, sich die Unterschriften auch der Sympathisanten bestätigen zu lassen, denen der Weg zu weit war. Oder die berufstätig sind und für die Unterschrift einen Urlaubstag hätten nehmen müssen. Wenn nur mit diesen Unterschriften das Quorum erfüllt werden würde, lohnt sich eine gerichtliche Anfechtung der Regelung!

Update Aus dem Havelland wurde erneut berichtet, dieses Mal: Piraten sorgen für Aufsehen – auch bei der Polizei. Der Kandidat bezahlte 5 Euro für jeden, der eine Unterstützerunterschrift abgibt. Verglichen mit den brandenburgischen Strapazen kann man die 5 Euro als Aufwandsentschädigung verbuchen.

Der TTIP-Leseraum

Die Medienberichte der letzten Tage über den TTIP-Leseraum sind die reinste Realsatire.

Ebenso die Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:

Klicke ich nun auf das Video:

Bei Vertragswerken, deren Auswirkung weit über eine Legislaturperiode hinaus reichen, habe ich keinerlei Verständnis für diese Geheimniskrämerei!

Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Es ist schon skurril: die SPD stimmt gegen jede Vernunft dem neuen Gesetz zur Vorratsspeicherung und freut sich über die Wortschöpfung „Höchstspeicherfrist” zu.

Und der D64, der netzpolitische Verein der SPD, legt nun die Verfassungsbeschwerde ein. Aber nicht, dass man an die eigene Nase fasst und die SPD-Abgeordneten überzeugen konnte. Nein: es waren die anderen:

Gerade aktuelle Beschlüsse der CDU und CSU bestätigen die Sorge, dass die Vorratsdatenspeicherung zu einem Einfallstor für weitreichende Überwachungsmaßnahmen wird.

Und es erinnert mich an damals, 2007, als wir dieses Spiel schon einmal hatten. Damals beschloss auch die SPD die Vorratsdatenspeicherung – und 26+2 Abgeordnete erklärten unmittelbar:

Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.

Im Übrigen: auch die Piratenpartei hat eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Am Ende des Tages ist aber nicht entscheidend, welche der Beschwerden zur Anfechtung geholfen hat. Hauptsache sie kommt.

Das Geländer für's Geländer

Das auflagestärkste Satiremagazin betitelt es richtig:

Dresden muss Geländer fürs Geländer bauen!

Die Dresdner Albertbrücke wird gegenwärtig saniert. Dabei wurde festgestellt, dass die alten Geländer wegen Rost nicht weiter zu verwenden sind – und es mussten ohnehin neue angefertigt werden. Der Denkmalschutz gab die Vorgabe, dass die Geländer originalgetreu wieder errichtet werden sollen (inkl. ihrer Abmaße und Proportionen), allerdings waren diese nur ca. 1 Meter hoch. Nach den den aktuellen Anforderungen müssen diese 1,30 Meter hoch sein.

Wenn Denkmalschützer nun ihre Aufgabe ernst nehmen, würden sie ihre Position überdenken. Etwas Fantasie hilft dabei. Ich wette, es gab mit Sicherheit viele kreative Lösungen, die dem Denkmalschutzempfinden näher stehen, als dieses nun wirklich schrecklich aussehende Doppelgeländer-Lösung.

36 Ex-Piraten

Die Meldung zur künftigen Unterstützung der Linken wirkt auf dem ersten Blick wie eine Hiobsbotschaft. Und doch ist es auch eine Chance! Vor allem, wenn man sich die Liste der 36 Piraten ansieht.

Nehmen wir die Online-Beteiligung. Wie sollen die Linken denn jemals einen Online-Parteitag abhalten, wenn schon Teile der 36 Ex-Piraten bei der Frage der Klarnamensverwendung keinen gangbaren Kompromiss fanden? Mal ganz davon abgesehen, dass bei den Linken (und übrigens auch bei den Grünen) in dieser Frage viel stärkere konservativere Kräfte der ganzen Idee entgegenstehen.

Oder nehmen wir „Bombergate”, das war der entblößte Oberkörper in Dresden von einer der 36 Ex-Piraten. Es war mit Abstand das Ereignis, dass den größten Schaden der Partei ausgelöst hat. Pro-Tipp: Es ist bald wieder 13.2.!

Und es dürfte künftig spannend werden, wie Teile der 36 Ex-Piraten weiterhin mit SED-Altlasten oder auch mit den einen oder anderen weniger durchdachten Kommentar von Sarah Wagenknecht umgehen. Wenn sie mit der selben Kompromisslosigkeit dem Bundesvorstand der Linken gegenüberstehen wie zuvor Stefan Körner und Co, so böten sich Chancen zum Überholen ohne Einzuholen.

Aber trotz des zu erwartenden Popcorns: das Statement der Ex-Piraten ist natürlich zu akzeptieren, denn Reisende darf man nicht aufhalten. Aber man darf dem Statement widersprechen – und das sollte man auch: Die Piratenpartei ist nicht tot.