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Homepage von René Pönitz

Google mag nicht gegoogelt werden

Die Anwälte des Suchmaschinengiganten klärten amerikanische und britische Tageszeitungen auf, daß die Benutzung (to) google eine Verletzung des Markenrechts darstellt. Die Suchmaschinengigant hat Angst vor einem Begriffsmonopol — denn das hätte zur Folge, daß die Marke im Markenregister gelöscht werden kann — und folglich frei genutzt werden kann. Doch mal Hand auf´s Herz: ist es bei der Popularität nicht schon längst zu spät? Noch kennt google jedenfalls das deutsche Tätigkeitswort googeln. (vgl. Riesenmaschine)