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Acoreus Collection Service - oder Zurück in die Steinzeit der Vorvorwahlen

Die Geschäftsmodelle einiger Firmen erschrecken einem doch immer wieder. So erreichte mich März 2009 ein Brief der Firma »Acoreus Collection Service«, in der ich aufgefordert werde, noch offene Forderungen von Telefonrechnungen aus dem Jahre 2005 zu begleichen. Ich wollte es damals schon auf diese Seite setzen, aber über verjährte Forderungen spricht es sich doch besser.

Anrufe mit Vorvorwahlen von Drittanbietern (im Marketingdeutsch auch gerne als »Call-by-Call« bezeichnet) waren ja vor den Zeiten der Pauschaltarife doch sehr beliebt. Meist wußte man eigentlich nie, über welche Firma man telefonierte. Man kannte nur die Vorwahlnummer und den Preis. Am Ende des Monats kam die Telefonrechnung, in der alles aufgelistet ist. Und mit einer Überweisung ist dann alles erledigt.

Dumm ist es nur, wenn man nicht sofort zur Bank gekommen ist (oder die Rechnung auf dem Weg zum Empfänger verloren ging) — und es eine Mahnung gab. In den Mahnungen tauchen diese Drittanbieter nicht auf und werden folglich auch nicht weitergereicht. Die Telekomiker können das bspw. auch recht einfach erkennen, da die Mahnung eine andere Referenznummer für die Überweisung enthält. Überweist man also mit der Referenznummer der Mahnung ist damit nur die Forderung der Telekom abgegolten. Der Drittanbieter hat also durchaus noch eine berechtigte Forderung.

Von einem Telekommunikationsunternehmen erhielt ich damals relativ zeitnah Post. Sie waren zwar durchaus unfreundlich, aber eine geringe Mahngebühr halte ich trotzdem noch für angemessen.

In dem aktuellen Fall handelt es sich um »Ventelo« (zu QSC gehörend). Besagte Gespräche müssen wohl im Oktober 2005 geschehen sein. Danach habe ich von dieser Firma all die Jahre nichts gehört. Bis ich am März des vergangenen Jahres Post von »Acoreus Collection Service« erhalten habe. Dort fordern sie neben den 3 Euro Gesprächsguthaben weitere 30... Euro an Mahnungsgebühren. Laut eigenen Aussagen können sie diese Forderung einfach so eintreiben und würden sich auch ohne direkter Mahnung des Anbieters im Recht befinden. Ich zitiere den  Westdeutschen Rundfunk:

Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen, ist der Auffassung, ein Inkassounternehmen, das tätig werde, ohne dass die Forderung vorher ausgemahnt worden sei, solle eigentlich gar keine Inkassogebühren berechnen.

In diesem Verband ist auch ACS eingetreten. Man kann nun diese Firma sicher beschuldigen, mit Vorsatz Inkasso-Verfahren auf ungemahnte Forderungen zu eröffnen. Sie schildern immerhin recht ausführlich in ihrem Anschreiben das Szenario der Telekom-Mahnung. Es muß ihnen also klar sein, daß diese Forderungen ungemahnt sind — und natürlich nicht vorsätzlich noch offen sind. Ich würde meinen, daß ein seriöses Inkasso-Unternehmen in solchen Fällen doch den Mandaten rät, die Gelder erst einmal direkt einzutreiben. So gesehen schädigt es auch das Image des Telekommunikationsanbieters. Warum sollte ich noch mal etwas mit Ventelo zu tun haben wollen?

Mag die eigentliche Forderung meinetwegen unbestritten sein — aber wenn ein Unternehmen sich jahrelang nicht um 3 Euro kümmert, dann sehe ich es nicht ein, irgendwann fast das 15-fache dafür zu bezahlen. Ich habe allerdings den eigentlichen Betrag an Ventelo direkt überwiesen (also nicht an ACS). Die Kontonummer findet man auf einer Musterrechnung des Anbieters (Im Notfall habe ich es gesichert). Danach habe ich nichts wieder gehört. Und spätestens seit dem letzten Jahreswechsel ist nun diese Forderung verjährt (bzw. ganz korrekt kann ich nun die Verjährung einreden, wenn ich noch einmal Post erhalte).

Im Internet war auch häufig der Tip zu lesen, zunächst die Vertretungsbefugnis zeigen zu lassen, dann natürlich auch den Nachweis der tatsächlichen Gespräche, .... also erst einmal Aufwand verursachen. Oder die Post gleich gänzlich zu ignorieren. Ein Forum, in dem es relativ viele Beschwerden zu diesem Unternehmen gebündelt sind, ist Reclabox (Ich möchte mich aber an der Stelle auch von den Kommentaren distanzieren, die in ihrem Wortschatz etwas übertreiben bzw. unbelegte Tatsachen aufstellen).

Mit Interesse verfolgte ich auch, daß dieses Inkasso-Büro es auch in die Medien geschafft, wie u.a. in den Tagesspiegel. Auf der Homepage wird zwar die Darstellung der Presse, in dem Falle eine Sendung von Sat 1 abgestritten, glaubhaft wirkt das allerdings nicht auf mich.

In jedem Falle ist nun die Forderung aus dem Jahre 2005 ad acta. Und die Vorvorwahlen von Drittanbietern glücklicherweise nun auch.

Bisherige Kommentare (4)

Kommentar von Peter

Möglicherweise ist die Wortwahl einiger Reclaboxler unausgewogen. Provoziert, einzig und allein durch das Geschäftsgebaren dieses Unternehmens. Keiner der Kommentare enthält erkennbar unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik. Acoreus hat ein recht „sportliches“ Geschäftsmodell und sollte mit Kritik ebenso umgehen.

Kommentar von bbi

Ein später Kommentar dazu:

Das könnte noch mal problematisch werden, denn durch eine Teilzahlung erkennt man die Forderung an (§212 BGB) und die Verjährung ist auch zurück gestellt.

Ich sehe jedenfalls die Gefahr, dass wenn man aus Fairness die verjährten Telefonkosten von meist nur wenigen Euro bezahlt, dann Forderungen von Inkasso- und sonstigen Gebühren (mit denen acoreus & Co ja die richtigen Profite machen) wesentlich schwerer oder gar nicht abzuwehren sind, ebenso wie Negativeinträge bei Auskunfteien (acoreus = Creditreform-Tochter).

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