Gedanken zum Titelschutz
Ein Artikel über dubiose Klagen zum Wort autoflirt brachte mich auf die Seite Titelschutzanzeiger. Die Seite gehört dem Presse Verlag (der Name strotz vor Ideenreichtum!), der wöchentlich diesen »Titelschutzanzeiger« herausbringt.
Darin enthalten ist nur eine Liste vom Begriffen, welche nun geschützt sind. Dazu steht noch, wer und in welchen Umfang ihn schützt hat. Zum rechtlichen Hintergrund: Titelschutz greift, sobald eine Produkt mit diesem Titel im Umlauf ist. Um aber bis zur Veröffentlichung den Namen schon schützen zu können, muß er beim Patentamt angemeldet sein — und diese Anmeldungen werden in diesem Anzeiger veröffentlicht.
Werfen wir (nur) einen kleinen Blick in diese Liste:
- eine Firma sichert sich von A wie »Abgabenordnung« bis Z wie »Zweikontenmodell-Expertisen« eine Reihe von Steuerbegriffen, denen jeweils »online« angehangen wird.
- »60 Minuten«
- »Vaterschaftstest«
- »Mega-Web-Hits«
- »Mehrwert«
- »www.« (dieser ging vom Spiegel im Jahr 2000 aus)
- »00 Schröder — In tödlicher Koalition«
Es tauchen dabei viele Begriffe auf, die man im normalen Sprachgebrauch verwendet. Ebenso auffallend: auch Rechtsanwälte mischen in dieser Liste mit.
Weiterführende Seiten:
- T@Bu — das tagebuch: Stirb, Rechtsanwalt! Verhungere!
- Law-Blog: Wie lange Titelschutz
- Pepilog: Bundesvision Song Contest
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