Klage zum Impressum
Das Oberlandesgericht München hat entschieden: ein Link zum Impressum darf nicht auf der vierten Bildschirmseite (1024*768) sein. Das sei dem Anwender nicht zuzumuten.
Da sieht man wieder einmal, wie schwachsinnig Gerichte Urteile fällen können. Der Kläger ist die Verbraucherschutzzentrale, bisher hielt ich diesen Verein als kompentent.
Wenn ich ein Impressum auf einer großen Seite suche, dann klicke ich STRG+F, und dann kann es mir egal sein, wo es ist. Außerdem schaue ich auch — wie im vorliegenden Falle — ans Seitenende, da ich dort am ehesten mit so etwas rechne ... am besten man baut ein nicht wegklickbares PopUp-Fenster für das Impressum ein ...
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