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Stellungnahme zum Bebauungsplan Rewatex 9-22

Im Januar lag der Bebauungsplan zu Rewatex (9-22) aus. Im Bereich Spindlersfeld direkt an der Spree (gegenüber von Köpenick) sollen weitere Wohnungen entstehen, zudem gilt es dort, einen alten Industriebau (markant durch seine Ringform) zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.

Ich habe eine Stellungnahme (als Einwohner) abgegeben – und mich dabei vor allem auf die Zugänglichkeit des Ufers (und hier insbesondere Radweg), Sichtachsen des Denkmals und der ÖPNV-Erschließung auseinandergesetzt. Ich veröffentliche hier meine Stellungnahme und freue mich auf Diskussion.

1. Breite des Streifens mit Geh- und Radfahrrechten

Durch das Plangebiet verläuft ein Europaradweg, also eine der höchsten Gattungen für Radwege, die vor allem auch für den Radtourismus von Bedeutung sind.

Es ist in Anbetracht dieser Bedeutung nicht ersichtlich, warum in diesem Abschnitt das Radwegerecht auf lediglich drei Meter beschränkt wird. Hier wären – zumal auch Fußgänger diesen Bereich nutzen können und sollen – mind. vier Meter sinnvoller (Orientierung an VwV-StVO, gemeinsamer Rad- und Fußweg innerorts mit 2,50 Meter angeben. Hinzu kommt die Eigenschaft des Zweirichtungsradweges). In einer Stellungnahme wurde der Aspekt bereits abgewägt, jedoch griff die Abwägung in Richtung wachsende Stadt und dem gesamtstädtischen Ziel zu kurz: auch wenn heute dieser Abschnitt eine geringe Auslastung hat, sollte es nicht verbaut werden.

Zudem bedeutet die Ausweisung eines breiteren Streifens nicht automatisch ein Zwang zum Bau. Es könnten bspw. auch vier Meter festgesetzt werden, aber eben nur drei gebaut. Wenn diese im Verlauf der Jahr(zehnt)e nicht ausreichen, kann dann auf Basis des Planes eine Verbreiterung noch durchgeführt werden.

2. Führung des Radweges

Zudem sollte der Europa-Radweg sich nicht der Bebauung unterordnen, sondern umgekehrt. Konkret betrifft es die Verschwenkung zwischen Spreeufer und Eiselenweg. Hier werden fast zwei rechtwicklige Kurven neu eingeplant, die auch in ähnlicher Form heute bestehen. In Anbetracht der Bedeutung für den Radverkehr besteht aber die Möglichkeit, durch Anpassung der Baukanten einen Heranführung zwischen Uferweg und Planstraße 1.

Anordnungstechnisch wäre der Abschnitt des Europaradweg R1 als Fahrradstraße begrüßenswert (also neben dem Eiselenweg auch den entsprechenden Teil der Planstraße 1).

3. Denkmalensemble

Es wird aus der Planzeichnung sowie den Erläuterungen nicht ersichtlich, in wie weit Sichtachsen frei von Bebauung zu lassen sind – und in wie weit sich hier Anforderungen durch den Denkmalschutz ergeben. Laut der aktuellen Planzeichnung entnehme ich, dass jeweils unmittelbar angrenzend an die Planstraßen Gebäude errichtet werden können, die den markanten ringförmigen Bau zustellen – obwohl gerade in WA8, WA11 und WA13 Möglichkeiten bestehen, die Baugrenzen zu verschieben.

4. ÖPNV-Erschließung

Die ÖPNV-Erschließung ist – anders als auf Seite 3 erklärt – in weiten Teilen des Plangebietes nicht gesichert. Gemäß des Nahverkehrsplanes gilt für Gebiete mit einer hohen Nutzungsdichte ein Zielwert von 300 Metern bzw. ein Toleranzwert von 400 Metern zur nächsten mindestens im 20-Min-Takt angebundenen Haltestelle. Ausgehend vom S-Bahnhof Spindlersfeld wird bei Anwendung des Toleranzwertes die südlichste Gebäudespitzes des bestehenden Ringgebäudes erreicht. Die Wohngebiete WA1, WA3, WA4, WA5, WA12, WA13 und WA14 sind somit als unerschlossen einzustufen sowie die Wohngebiete WA2 und WA11 zu überwiegenden Teilen ebenso.

Laut Nahverkehrsplan soll dieser Toleranzwert für 96% der Gesamtbewölkerung greifen. Zum Stand Mai 2014 war dieser Wert unterschritten.

Es widerspricht daher dem Nahverkehrsplan, die Wohnungsgebiete so auszuweisen, wenn die Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gesichert ist. Zumal es – in Hinblick auf die Fortschreibung des Planes – nur Ziel sein kann, künftig eher mehr als weniger Menschen mit öffentlichen Nahverkehr zu erreichen.

Da jedoch die Ausweisung von Wohnungsbau erklärtes Ziel ist, wird also kein Weg vorbeiführen, eine entsprechende Linie einzurichten. Dies bedeutet, dass entweder im Plangebiet oder im Umkreis eine Wende- und Wartemöglichkeit für Busse (sofern die Option Bus gewählt wird) zu errichten ist. Im Zweifel müssen dafür Flächen auch im Planungsgebiet vorbehalten werden, die im aktuellen Stand nicht ersichtlich sind.

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