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renephoenix.de

lebe

Kommentar von Thorald Abramowski

Habe mich auch immer gewundert, warum da manchmal unterschiedliche Steuersätze zu sehen sind.
Ich beziehe meine 100% Schokolade bei CHOCOLATS-DE-LUXE.DE
Die haben eine Top Auswahl von Schokolade und auch Kakaobohnen bzw. Nibs. Sehr empfehlenswert !

Kommentar von René

Nein, das Café wurde während der Blütephase des Cafés geschlossen – und es wird sich auf den Versand von Lebensmitteln konzentriert. Was zugegebenermaßen auch schade ist – da sie eine Nische bedienten.

Kommentar von cunningham/Monika

Nun habe ich mir den Beitrag vom Café auf der Zunge zergehen lassen.

Ich kann es kaum glauben, existiert das Café eigentlich noch?

Danke für den Beitrag
(Kopf schüttel)

Kommentar von Pablo

Ich ergänze Kiwi (den Leser) um Sellerie (das Gemüse).

Liebe Grüße nach Jahren des nicht mehr miteinander kommunizierens!

Kommentar von Jirka

Also dass die Kakao-Nibs (für Nichtkenner: Kakaobohnen-Bruch) nicht steuerermäßigt sind, ist wirklich absolut unverständlich, zumal sie ein nachweislich gesundes Lebensmittel sind. Und wenn man sie zermahlt, also mechanisch weiterverarbeitet (zu Kakaopulver), dann ist es plötzlich steuerermäßigt? Wirklich sehr unlogisch. Auch das mit den Süßkartoffeln ist nicht nachvollziehbar, die sehe ich auch als ein Lebensmittel an. Man sollte da wirklich mal eine Petition starten, derartige Mängel zu beseitigen. Neben des hier erwähnten Schokoladen-Definitions-Problems grassierte in den Medien ja auch immer wieder das ähnliche Problem der zuckerreduzierten Limonade (Lemonaid).

Kommentar von René

Das habe ich mir auch gedacht. Die Wortendung “haltig” suggeriert zumindest mir, dass es auch andere Bestandteile geben müsste. Wenn ich Kaffeepulver kaufe, sagt ja auch keiner “Achtung, Kaffeehaltig”.

Das könnte man vielleicht für die 80/20-Schokolade von Zotter anwenden, die zu 80% aus Kakao und zu 20% aus Milch besteht, aber eben ohne Zucker.

Kommentar von Der Influencer

Mag sein, dass ich da zu einfach denke, aber…

Könnte man nicht einfach “Kakaohaltige Lebensmittelzubereitung” auf die Verpackung schreiben und die Leckerei dann trotzdem mit 7% Umsatzsteuer verkaufen? Oder ist irgendwo spezifiziert, dass auch kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen nicht zu 100% aus Kakaoerzeugnissen bestehen dürfen?