Kommentar von René
@Fadir: Mal davon abgesehen, dass es formal korrekt „Zweitwohnungsteuer” heißt, ist die Erhebung dieser Steuer grundsätzlich zulässig.
Zur Skandinavien-Reise 2019, zur Weltweise 2018 und zur Nordsee-Radtour 2015
@Fadir: Mal davon abgesehen, dass es formal korrekt „Zweitwohnungsteuer” heißt, ist die Erhebung dieser Steuer grundsätzlich zulässig.