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Kommentar von Thomas Weihermüller

Hallo Tina,

hat etwas gedauert mit der Antwort, aber ich gucke nur ab und zu hier vorbei ;-)

Also: Meldepflicht besteht grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug. Wenn Du eine Nebenwohnung beziehst und von vornherein (!) klar ist, daß Du nicht länger als 6 Monate dort wohnen wirst, entfällt die Meldepflicht. Stellt sich dann doch heraus, daß Du länger wohnen bleiben mußt, müßtest Du Dich »nachmelden«.

Steuerpflicht besteht vom Tag des Einzuges an. Bei »Nachmeldungen« im o.g. Sinne würde die Steuer rückwirkend vom Einzug an erhoben werden. Hast Du Dich — andersherum — zunächst auf Dauer mit Zweitwohnung angemeldet, ziehst
aber vor Ablauf von 6 Monaten doch wieder aus (aus Dresden weg !), wird die zunächst erhobene Steuer wieder zurückbezahlt.

Fazit: Bei 9 Monaten Nebenwohnung in Dresden wird auch für 9 Monate Steuer fällig.

Viele Grüße
Thomas Weihermüller