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Kommentar von Paul Oberpaul

Das geht ja noch tiefer.
Angenommen ein Ehepaar, eine Person mit bislang Zweitwohnsitz in Dresden. Melde ich mich nun in DD mit Erstwohnsitz an, so fürchte ich auch, daß künftig steuermässig das Splitting entfälltund das Finanzamt mich als dauernd getrennt lebend einstuft. Verschiede Versicherungen müssen dadurch auch doppelt angelegt werden. In DD muss ja bereits Gebühr für Niederschlagswasser, das in die Kanalisation einläuft, entrichtet werden . Zu Napoleons Zeiten war eine Fenstersteuer fällig, war das Fenster zur Strasse.Da hat man eben ein Fenster an die Wand gemalt. Sollte man sich in Dresden auch überlegen.