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Homepage von René Pönitz

Wie ein einzelnes Mitglied eine ganze Partei lähmt

In Parteien, egal ob groß oder klein, sind sich nie alle Menschen eins. Das ist auch ok so. Es ist nicht wichtig, ob alle beste Freunde werden: es ist nur wichtig, ob man den selben politischen Kompass hat und professionell genug arbeiten kann.

Heute also mein ein rein fiktives Beispiel, wie so etwas nicht gut funktioniert. Parallelen mit der Realität oder gar mit diesem Tweet sind reiner Zufall.

Fahrradboxen in Barmbek-Süd

Es wird zugegebenermaßen in Hamburg nicht gerade viel für den Radverkehr getan. Und Straßen, die gestern eine Zumutung waren, sind es in der Regel heute noch. Gelegentlich gibt es kleine Lichtblicke, wie zuletzt in der Louise-Schröder-Straße. Heute geht es um die neuen Fahrradboxen, also sichere Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder im öffentlichen Raum. Hier testet die Stadt gerade verschiedene Modelle an verschiedenen Orten.

In Barmbek-Süd ist der Parkdruck sehr hoch – vor allem auch der Fahrradparkdruck. Einen freien Bügel am Straßenrand finden ist wahrlich schwer. In dem Gebäude, in dem ich wohne, gibt es keinen Fahrradkeller. Und die meisten der benachbarten Altbauten sind gar nicht unterkellert.

Ein wenig ließe dieser der Druck lindern, wenn die Stadt regelmäßig auch Fahrradleichen einsammelt. Das passiert sehr selten. Gerade mal seit ein paar Wochen sehe ich verstärkt rote Zettel. Dabei machte ich vor reichlich einem Jahr einen Feldversuch und meldete im Meldemichel alle Schrottfahrräder, die ich auf einem Straßenabschnitt auf einer Straßenseite auf der Schumannstraße entdeckt habe – es waren ca. 15 Stück. Außer der Eingangsbestätigung vom Melde-Michel ist aber nichts passiert. Ganz im Gegenteil zum gleichzeitig gemeldeten Schlagloch auf der Fahrbahn, wo die Asphaltschicht bereits absackte. Da war der Trupp keine fünf Tage später da.

Nun gibt es in der Umgebung einige dieser zwölfeckigen Fahrradhäuschen. Ich hatte mich dafür schon interessiert. Technisch sind es Karusselle, in denen man das Fahrrad reinhängt. Diese musste man selbst bewirtschaften. Sprich: man beantragt eine Sondernutzung, muss diese komplett selbst bezahlen (ca. 12.000€) – und es gibt/gab eine Förderung (ca. 3.000€) (vgl. eine alte und inzwischen veraltete Seite vom VCD). Und dann muss man sich reinteilen (je nach Modell) mit 9 bzw. 11 anderen. Mein Versuch, auch ein solches zu installieren, scheiterte beim Finden von Leuten. Denn die Lage ist maßgeblich (ich traf einige, die dann lieber vor der eigenen Haustür was hätten – verständlich). Häufig war der Kostenaspekt ein Grund. Einige hatten Interesse, sind aber verzogen.

Nun ist das Projekt der Fahrradboxen gestartet. Und diese Gegend gehört zu den Auserkorenen mit drei Standorten: Schumannstraße, Mozartstraße und Imsted.

Es wurden dazu Flyer in den umliegenden Häusern verteilt – und man konnte sich bewerben. Das Los entschied – und ich hatte für die erste Phase Glück. Ein halbes Jahr kostet es 20 Euro. Das ist fair.

Während der Testphase ist man verpflichtet, Umfragen mitzumachen. Die erste Umfrage habe ich hinter mir – und diese war sehr allgemein und generisch gehalten. Es ist suboptimal, wenn ich nach konkreten Problemen beispielsweise gefragt werde – und dann dann nur vorgefertigte Antworten erlaubt sind. Dann landet am Ende alles im abschließenden Kommentar. Und daher nutze ich die Gelegenheit, auch darüber zu berichten – damit sich auch Unbeteiligte ein Bild machen können.

Zunächst gibt es diese Projektseite, die betrieben wird von der Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende – in Zusammenarbeit mit einer GmbH. Im Gesamtprojekt gibt es 12 Standorte mit 20 Boxen für insgesamt 100 Fahrräder. Dabei kommen verschiedene Modellen zum Einsatz:

Modell Schumannstraße:

Modell Mozartstraße:

Modell Imsted:

Ist teste das Modell Schumannstraße.

In den Boxen ist Platz für unterschiedlich viele Räder. In den beiden Boxen hier sind es 4 Stück je Box. Bei der Mozart sind es 6, bei Imsted 5.

Allgemein werden benachbarte Fahrräder in unterschiedliche Höhen geschoben. Und in der Regel haben je 2 Fahrräder einen Bügel zum Anschließen. Auch wenn die Box insgesamt abgeschlossen werden kann, sollte das Rad gesichert sein.

Das Modell, was ich testen darf, ist vor allem rund. Das mag zwar besser aussehen als die etwas bauchigeren Modelle. Aber es ist allgemein zu klein. Nun habe ich Position 3 – die erhöhte Position. Hier kollidierte der Mittelbalken mit der Klingel – ich habe halt eine schöne Glocke. Daher schob ich das Rad leicht daneben rein

Da ich meinen Nachbarn in der Radbox nun kenne, haben wir diese mal getauscht – und ich habe Position 2 probiert: die niedrigere Aufhängung. Da passt die Klingel rein, aber sie wird dann jedes Mal vom Lenker aus Position 1 heruntergerissen. Umgekehrt konnte der Nachbar nun in Position 3 auch nur rückwärts einparken, da es auch beim ihm eng wurde. Und auch rückwärts liegt sein Sattel direkt an der Mittelstange der Box. Hier sind die anderen beiden Modelle bauchiger – und müssten mehr Platz bieten (bis jetzt habe ich da aber noch keinen getroffen).

Allgemein ist das rückwärts einparken aber wohl der bessere Usecase: die breiteste Stelle ist nun mal der Lenker. So gibt es weniger Konflikte beim Rein- und Rausschieben (Theoretisch wären auch breitere Boxen eine Lösung – aber lieber man nutzt die Höhe als die Breite. Und fünf Zentimeter können dann schon Wunder bewirken.)

Die Öffnung geht nach oben auf. Das ist bei Regen praktisch. Man kann dann in Ruhe das Fahrrad im trockenen abschließen. Nur im Regen muss man die Box wieder verschließen. Das ist im Modell Mozartstraße anders – denn dort schiebt man das Tor seitlich auf.

Die beiden Boxen in der Schumannstraße stehen so, wo vorher verkehrswidrig Autos quer parkten. Damit ging hier kein legaler PKW-Stellplatz verloren. Aber die Fläche ist nur bedingt ausgeschöpft: die beiden Boxen schauen sich sozusagen gegenseitig an. Würde man sie um 90° zum Fußweg hin drehen, wäre also Platz für 16 statt 8 Fahrräder.

Maßgeblich am Erfolg sehe ich die Nähe zur Wohnung. Zumindest sehe ich in meiner Box weder Stubenhocker noch einen dauerhaft unbelegten Platz. Ich selbst stelle es nun jedes Mal rein, wenn ich es abschließen muss – und suche auch beim Zehn-Minuten-Halt keinen Bügel.

Da das ganze ein Novum ist, kommt man auch immer wieder mal mit anderen Anwohnern ins Gespräch, die gerne auch mal unter die Haube blicken. Manche hätten auch gerne so einen Platz. Mit anderen tauscht man sich über Verbesserungen aus:

  • Was ich mehrfach hörte, war die optische Gestaltung. Die Boxen sind sehr dunkel und trist. Ich selbst bin dabei leidenschaftslos. Die SUVs nebenan sind nun auch keine Ausgeburt an Schönheit.
  • Ich hörte Kritik von der Aufopferung von Kfz-Parkraum. Das betrifft aber nicht die Schumann-Boxen, sondern die anderen beiden: hier wurde der Straßenrand aufgepflastert und die Box darauf errichtet. Dabei sind jeweils PKW-Stellplätze verloren gegangen – obwohl dort jeweils ausreichend Platz neben der Fahrbahn gewesen wäre.
  • Zugang zur Straße: Bei der Schumann wird davor (legal) geparkt. Das sah ich aber weniger kritisch: bei den Längsparken in Richtung Herderstraße kann man in der Regel den Fußweg verlassen.
  • Die Karusselle hätten mehr Kapazität für die Fläche. Das ist so. Aber man muss da das Fahrrad reinhängen. Das ist nicht für jede Personengruppe geeignet.

Allgemein bin ich zufrieden. Ich würde gerne die Auswertung sehen, wie die Leute der anderen Boxen ihren Platz bewerten. Und allen voran: wie viele dieser Häuschen wird es dann produktiv geben – und was werden die dann kosten?

Volksentscheid Zukunft

In Hamburg läuft ein weiterer Volksentscheid, der demnächst in die zweite Sammelphase geht: der Hamburger Zukunftsentscheid.

Hand aufs Herz: Wer ist nicht auch für Zukunft? Da kann man doch gar nicht dagegen sein, oder? Ich muss gestehen: ich finde solche nichts aussagenden Namen absolut nicht toll. Aber soviel zu B-Note.

Worum geht es? In Hamburg gibt es ein Klimaschutzgesetz. Und das geht den Initiatoren nicht weit genug. Also wollen sie es verschärfen.

Kurzzusammenfassung: Meine aktuelle Tendenz ist, diesem Ansinnen nicht zuzustimmen. Das Originalgesetz legt die Messlatte für die Zielerreichung sehr hoch, hat aber keine Konsequenzen beim Verfehlen. Würde man das in dieser vorgeschlagenen Form zum Gesetz werden lassen, sehe ich völlig unkalkulierbare Risiken für die Stadt.

Bestehendes Klimaschutzgesetz

Ausgangsgrundlage ist das Hamburger Klimaschutzgesetz. Zentrales Ziel ist in §4 definiert:

(1) Ausgehend vom Basisjahr 1990 und unter Bezugnahme auf die Gesamtsumme der Kohlendioxidemissionen in Anlehnung an die Verursacherbilanz der Freien und Hansestadt Hamburg soll das Erreichen eines möglichst stetigen Reduktionspfads wie folgt angestrebt werden:
1. bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der Kohlendioxidemissionen um 70 vom Hundert (v. H.),
2. bis zum Jahr 2045 eine Reduktion der Kohlendioxidemissionen um 98 v. H.

Kurz gesagt: die Kohlendioxidemissionen in Hamburg soll bis 2045 um 98% gegenüber 1990 reduziert werden. Und ich habe keine Ahnung, was das in der Praxis bedeutet. Und ich wette, die meisten haben ebenso keine Ahnung. Ich traf sogar schon Leute mit Klemmbrett, die mir das auch nicht beantworten konnten.

Immer wieder schön in solchen Gesetzen ist ein Referenzzeitpunkt festzulegen – und nicht gleich die Zahlen ins Gesetz zu schreiben. Wenn ich dieser Zahl Glauben schenken darf, wurde also im Jahre 1990 20.549.000 Tonnen CO₂ in die Luft geblasen (ich fand aber auch schon andere Zahlen). Demzufolge dürfen es im Jahre 2045 nur noch 410.980 Tonnen sein. Nun gibt es dazu bereits Statistiken von Statistik Nord, hier sind die neusten Zahlen von 2022: es wurden noch 12.993.000 Tonnen erzeugt, also gibt es bereits eine Reduktion um 36,6%. Aus dem Bauchgefühl heraus: gar nicht so schlecht (wenn man betrachtet, dass der Luftverkehr noch zunahm und es 1990 noch keine SUVs gab).

Nun gehen wir in die Definitionen in §3:

Kohlendioxidemissionen, die durch den Verbrauch von Endenergie in der Freien und Hansestadt Hamburg verursachten Emissionen von Kohlendioxid nach der amtlichen Methodik zur Verursacherbilanz des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein für die Freie und Hansestadt Hamburg

Wir reden also nicht um CO₂ allgemein, sondern nur um den CO₂, der durch den Verbrauch von Endenergie in der Hansestadt Hamburg erzeugt wird. Dafür gibt es eine “amtliche Methodik”. Lese ich die Erklärungen, dann raucht mir der Kopf. Eigentlich geht es um verbrauchte Energieträger unter Berücksichtigung verschiedener Veredelungsverfahren. Wenn ich das mal ganz salopp formuliere: Wir wissen, wieviel Kohle verkauft wurde, nehmen implizit an, dass das alles verpulvert wurde. Und rechnen die Menge mit einen Faktor um, der dann das CO₂ dieser Kohle repräsentiert. Wir wissen auch wieviel Strom gezogen worden ist – und treffen Annahmen, wieviel CO₂ bei der Herstellung aufgebracht wurde. Aber schon in den Statistiken gibt es Hinweise auf unzureichende Datenlagen:

Eine Aussage über den Nutzenergieverbrauch (z. B. Nutzung für Heizzwecke, Licht, Antrieb von Maschinen etc.) ist nicht möglich, da hierfür gegenwärtig weder ausreichende statistische Erhebungen noch anderweitige Quantifizierungsmöglichkeiten vorliegen.

Und wir reden nur über Hamburg. Nehmen wir Benzin, so wissen wir bestenfalls noch, wo er gekauft wurde. Aber nicht, wo er verfahren wurde.

Das Ziel ist also Reduktion auf Basis dieser Methode. Und Konsequenzen bei Nichterreichung? Keine. Denn diese 410.980 Tonnen werden ja nur “angestrebt”. Es ist eine Zielmarke. Böse Zungen könnten nun sagen: ein zahnloser Tiger. Das schlimmste, was also der Regierung passieren kann: ein wenig Haue von der Opposition bei parlamentarischen Anfragen.

Wesentlich spannender sind die anderen Abschnitte des Gesetzes. Also da, wo es nun konkret wird, was gemacht werden soll. Drei Beispiele aus dem bestehenden Gesetz:

  • keine Stein- und Braunkohle mehr für Fernwärme
  • Pflicht für Grünsolardächer
  • Photovoltaik auf Parkplatzanlagen

Das sind Forderungen, die ich greifen kann. Das sind Forderungen, die ich im einzelnen gut oder schlecht finden kann. Das sind auch Forderungen, bei denen jeder erkennen kann, dass sie für ein Gesamtziel in die richtige Richtung gehen. Und die vor allem jeder auch prüfen kann. Nur ein Beispiel: In §29 Abs. 2 steht:

Beim Bau oder Umbau von öffentlichen Straßen sind die Ziele dieses Gesetzes zu beachten und zu fördern. Es wird darauf hingewirkt, dass diese den Erfordernissen eines attraktiven und sicheren Fahrrad- und Fußgängerverkehrs entsprechen.

Schaue ich mir einige der letzten Sanierungen in Hamburg an, so scheint das Gesetz noch nicht in jedem Planungsbüro bekannt zu sein.

Und ehe ich es vergesse: Bekanntermaßen ist Natur ein wunderbares Mittel, CO₂ wieder in Sauerstoff umzuwandeln. Das Gesetz betrachtet aber nur die Emissionen. Und Begrünung kommt nur für die Dachgestaltung im Gesetz vor. Baumpflanzungen werden nach diesen Definitionen nicht gegengerechnet, es ist also keine Maßnahme gegen zu viel CO₂.

Die Initiative

Zentraler Aspekt ist nun, dass nicht mehr “angestrebt” wird, sondern dass künftig eine Verpflichtung gibt.

Ich zitiere den entsprechenden Paragrafen mit Ergänzungen und Streichungen:

(1) Ausgehend vom Basisjahr 1990 und unter Bezugnahme auf die Gesamtsumme der Kohlendioxidemissionen in Anlehnung an die Verursacherbilanz der Freien und Hansestadt Hamburg soll das Erreichen eines möglichst stetigen Reduktionspfads wie folgt angestrebt werden verpflichtet sich die Freie und Hansestadt Hamburg die CO₂ Emissionen wie folgt zu reduzieren:

1. bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der Kohlendioxidemissionen um mindestens 70 vom Hundert (v.H.),
2. bis spätestens zum Jahr 2045 2040 eine Reduktion der Kohlendioxidemissionen um 98 v. H.

Mal salopp formuliert: aus der hohen Zielvorgabe mit der schwer nachvollziehbaren Metrik, die bisher aber konsequenzfrei war, wird nun eine Pflichtvorgabe in noch kürzerer Zeit. Und wenn die nicht erreicht wird, sollen Gremien tagen und neue, noch härtere Maßnahmenpläne geschmiedet werden.

Das erste Problem, was ich sehe: der Staat wird für den Erfolg seiner Maßnahmen verpflichtet. Aber der Staat kann diese eben nicht erzwingen. Der Staat kann dafür nur den Rahmen festlegen. Der Staat kann Maßnahmen einleiten, dass Autofahren unattraktiver wird. Ob die Menschen dann bspw. auf das Auto oder die Fahrt verzichten, liegt ja nicht im staatlichen Handlungsrahmen. Es sei denn, wir weiten unsere Bürokratie so auf, dass jede Fahrt oder Heizungsbenutzung vorab beantragt und genehmigt werden muss.

Das zweite Problem, was ich sehe: die örtliche Auswirkung. Die Zielvorgabe gilt ja nur für Hamburg. Und für Endenergie. Verlagere ich beispielsweise einen Produktionsbetrieb nach Norderstedt, ist das gut für Hamburgs Klimabilanz. Dann wird das CO₂ eben vor den Toren verballert. Allerdings dürfte das für den Arbeitsmarkt nicht so gut sein. Und das können wir auch eine Stufe größer denken: wahrscheinlich werden wir die Messlatten reißen – und ich stelle mir die Debatten vor, ob wir den Hafen nach Wilhelmshaven zum Europort verlegen. Das mag allgemein auch nicht die schlechteste Idee sein, fordern ja geradezu die Piraten auch eine gemeinschaftliche Lösung für den deutschen Nordseeraum. Aber es ist doch bescheuert, wenn so eine Maßnahme zur Verbesserung der Hamburger CO₂-Bilanz gemacht wird – und nicht, weil die großen, schweren Schiffe bereits den Tiefseehafen in Wilhelmshaven ansteuern und damit auch einiges an Fahrweg und CO₂ entlang der Elbe (inkl. Fahrrinnenvertiefung) einsparen.

Und das dritte Problem: es wird ja die Gesamtmenge an CO₂ eines Jahres ermittelt, dabei wird aber nicht unterschieden zwischen Konsum und Investition. Zugegebenermaßen macht es das noch komplizierter. Aber für die aus dem Gesetz resultierenden Debatten ist das nicht unerheblich. Wenn der CO₂-Wert zu hoch ist, ist es am einfachsten die Investitionen zu hinterfragen? Ähnlich wie beim Haushalt: die Kommune ist klamm, also wird die Schultoilette nicht saniert.

Der CO₂-Ausstoß ist zu hoch? Da können wir unmöglich diese Straßenbahn noch bauen. Auch wenn die Maßnahme das Ziel und das Potential hat, das in der Zukunft CO₂ einzusparen. Und gerade Bau-CO₂ und fragwürdige Rechenmethoden kenne ich schon beim U-Bahn-Bau. Für die Haushalte sollte Doppik Standard sein: dann habe ich Investitionen noch auf der Guthaben-Seite. So ähnlich sollte man auch das betrachten, wenn 2038 oder 2039 (also die letzten Jahre vor der Zielmarke) noch irgendein Neubau entstehen soll.

Eine weitere essentielle Änderung ist die Sozialverträglichkeit der Maßnahmen. Bisher war sie im Gleichklang zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Nun wird diese hervorgehoben. Das finde ich durchaus in Ordnung.

Was der Volksentscheid dagegen gar nicht anfasst: die konkreten Maßnahmen. Hier wird nichts verschärft, hier wird nichts gestrichen, hier werden keine ergänzt. Aber genau hier sehe ich das Potential. Und genau hier könnte mich diese Initiative bekommen. Selbst in den Begründungen oder der FAQ finde ich dazu keinerlei Futter, wie man diese Ziele besser und gesicherter erreichen kann. Es wird nur auf die Finanzierbarkeit dargestellt.

Fazit

Ich bin kein Freund von quantitativen Zielen in Gesetzen, die auf schwer fassbare Metriken basieren. Ich bin ein Freund von Maßnahmen.

Redewendungen in Behördendeutsch

Man kann alles verkomplizieren. Auch Redewendungen. Das habe ich einmal probiert.

Eine alte Oma ist kein D-Zug
Eine betagte Großmutter fällt nicht in den Anwendungsbereich des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, da es sich bei der Erstgenannten nicht um ein Schienenfahrzeug handelt, das sich durch besondere Schnelligkeit auszeichnet.
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
Wer durch Eintritt eines Ereignisses materielle oder immaterielle Nachteile erleidet, wird sich um verachtende oder ehrverletzende Meinungen nicht bemühen müssen.
Wer A sagt, muss auch B sagen
Nach Nennung des ersten Buchstaben des deutschen bzw. lateinischen Alphabetes ist unmittelbar ohne über das übliche Maß hinausgehende Verzögerung mit der Nennung des unmittelbar darauf folgenden Buchstabens fortzufahren.
Der dümmste Bauer hat die dicksten Kartoffeln
Agrar-Produzenten mit dem größtmöglichen Mangel an Intelligenz, Wissen und Weisheit bringen die voluminösesten Knollen der Solanum-Tuberosum-Pflanze hervor.
Der frühe Vogel fängt den Wurm.
Die Erfolgsrate zur Erlangung eines wirbellosen Kleinsttieres steigt für gefiederte Wirbeltiere in den Stunden des Morgengrauens.
Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird
Die Temperatur einer frisch durch Wärmeeinwirkung zubereiteten Speise nimmt vor dem Verzehr ab.
Kommt Zeit, kommt Rat.
Das permanente Fortschreiten der Gegenwart erzeugt die spezifische und benötigte Erkenntnis zur Abwendung eines Risikos oder eine Gefahr.
Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei.
Jede Daseinsform und jede Aktivität hat exakt einen natürlichen Schlusspunkt. Eine Ausnahmeregelung besteht lediglich bei mit Fleisch, Speck und Gewürzen gefüllten Därmen. In diesem Fall sind exakt zwei natürliche Schlusspunkte festgesetzt.
Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu.
Das Ablehnen von psychischen und/oder physischer Handlungen, die bei einem selbst ein Missempfinden, eine Beeinträchtigung oder ein Schad-Erlebnis auslösen, sollte ausreichend sein, derartige Handlungen bei Dritten nicht durchzuführen beziehungsweise zu unterlassen.
Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.
Was einem Agrar-Ökonom außerhalb des eigenen geschmacklichen Erfahrungshorizonts liegt, wird er wohl nicht über den Mund in den Verdauungstrakt zuführen.
Das schlägt dem Fass den Boden aus.
Ein Vorgang, bei dem einem walzenförmigen Gebrauchsbehälters erfolgreich durch Schlageinwirkung die Unterseite abgetrennt wurde.
Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.
Die Verrichtung von Tätigkeiten, welche im chronologischen Zeitabschnitt bis zum darauffolgenden Tageswechsel vollzogen werden können, sollten nicht auf den unmittelbar darauffolgenden 24h andauernden Zeitabschnitt verschoben werden.
Wer nicht kommt zur rechten Zeit, der muss nehmen was übrig bleibt.
Antragstellende, welche nicht in der Lage sind, einen verabredeten Zeitpunkt oder Termin fristgerecht einzuhalten, haben – unabhängig von der Frage des Verschuldens – keinen Anspruch auf das Vollsortiment und müssen im Falle des Falles mit einer reduzierten Menge Vorlieb nehmen.
Die Kirche im Dorf lassen
Bei Beabsichtigung der Ortsveränderung von Sakralbauten ist darauf zu achten, dass diese die Grenzen der jeweiligen Gebietskörperschaft nicht überschreitet.
Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein!
Nach Schaffung einer Vertiefung im Erdboden mit dem Zweck, dass eine dritte Person da drin versinkt, wird anstelle des Dritten selbst versinken.
Nur die Harten kommen in den Garten.
Ausschließlich gefestigte und widerstandsfähige Personen und/oder Pflanzen werden die Möglichkeiten haben, einer botanischen Außenanlage zugeführt zu werden.
Erst die Arbeit, dann das Vergnügen!
In chronologischer Reihenfolge sind zunächst Erwerbstätigkeiten vorzunehmen und abzuschließen, ehe mit Unterhaltungstätigkeiten begonnen werden kann.
Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.
Es ist empfohlen, den chronischen Abschnitt zwischen Sonnenauf- und dem unmittelbar darauffolgenden Sonnenuntergang, nicht vor Abschluss letzteren mit Zuspruch, Applaus oder Komplimenten zu würdigen.
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.
Es ist keine Person, die im Sinne der Handwerksordnung zum Führen des Meister-Titels berechtigt ist, bekannt, welche grundlos von einem nicht näher präzisierten Ort deutlich oberhalb der Erdoberfläche unter Berücksichtigung der Gesetzgebung der Schwerkraft sich zur Erdoberfläche hin bewegt hat.
Stetes Wasser höhlt den Stein
Der dauerhafte Einsatz kleiner, kugelförmiger Flüssigkeitskörper bewirkt bei einem geologischen Festkörper eine substanzkostende Ausrundung.
Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm
Eine durch ein Kernobstgewächs entstandene Frucht wird bei einer durch Schwerkraft angetriebenen Bewegung nach unten in unmittelbarer geographischer Nähe die Erdoberfläche erreichen.
Wir sind hier nicht bei Wünsch dir was
Es ist festzuhalten, dass der aktuelle geographische Punkt nicht in einer Aufzeichnung einer Fernsehsendung liegt.

Fertigstellung der Küche

Was lange währt, wird endlich gut. Und so auch die Küche nach über 2 Jahren.

Wir haben zwar eine Bestandsküche gehabt, diese aber völlig neu aufgebaut. Und so gab es auch eine Wand hinter der Arbeitsplatte, die es zu gestalten galt. Eine der besten Ideen war hier, nicht mehr mit Fliesen zu arbeiten, sondern mit einer Platte, die die gesamte Fläche abdeckt. Keine Fugen, keine Kanten, die ganze Fläche abwischen. Wunderbar. Alu-Dibond ist hier ein sehr brauchbares Material – mit gerade einmal 3 Millimetern Stärke. Zwar nicht billig – aber Fließen mit Fliesenleger auch nicht.

Befestigt ist die über 2,50m lange Platte nur mit zwei Schrauben an der Wand (es sollte nach Möglichkeit nicht geklebt werden). Ansonsten liegt diese auf der Arbeitsplatte auf und wird auch durch die Oberschränke an die Wand gedrückt. Ergänzt wurde diese nun um zwei Seitenteile: auf der einen Seite mit Bildmotiv. Auf der anderen Seite konnten wir – dank einer RAL-Farbe – ein weiteres Element in der selben Farbe dazu bestellen. Allerdings sind RAL-Farben deutlich teurer. Bei den kleineren Seitenteilen ist etwas Verklebung nötig gewesen: zum einen weil im Bereich einer nötigen Schraube Stromleitungen verlaufen, zum anderen an der Wassersäule.

Bestellt haben wir diese bei Roompixx. Hier auch noch einmal großes Dankeschön an die Betreuung im Rahmen der Auftragsbestellung. Da gingen etliche E-Mails hin und her, damit wir das passende bekommen haben.

Nächste Episode: es gab eine Lücke zwischen den Oberschränken und einem daneben liegenden Hochschrank von ungefähr 55 Zentimetern. Auf dem überwiegenden Teil ist eine eingehauste Steigleitung. Bei den Unterschränken haben wir mit unterschiedlichen Korpustiefen dies ausgeglichen, hier sollen nun L-Förmige Regalböden her.

Erkläre das mal im Baumarkt, was du brauchst. Zum Glück gibt es Anbieter, mit denen man solche Platten genau planen kann. Ich griff zu Expresszuschnitt – der selbe Anbieter wie damals beim Ivar-Rondell

Auch wenn oftmals Millimeter im Möbelbau egal sind: bei der Auffüllung von Lücken sind diese wichtig. Allerdings ist das gar nicht so einfach realisierbar.

Die erste Hürde: die Einhausung der Steigleitung verläuft nicht exakt senkrecht. Es gibt ein Delta von ca. 3mm im Verlauf der 70cm Oberschränke. Unten ist es zu eng, oben zu weit. Die Lösung war hier ein Mittelweg. Und bei der untersten habe ich dann einen Millimeter noch weggefräst.

Die zweite Hürde: die Wände, an denen Oberschränke und Hochschrank installiert worden sind, haben nicht die exakte Ausrichtung. Auch wenn diese Schiefe zueinander im allgemeinen vernachlässigbar ist – durch die Verbindung fällt es dann auf, dass diese Schränke vorne weiter auseinander sind als direkt an der Steigleitung. Das hätte man ggf. noch ausgleichen können, in dem man den Hochschrank “dreht”,

Und zuletzt: die eingehauste Steigleitung hat in sich auch eine Schiefe von mehreren Millimetern. Diese hätte man einigermaßen ausgleichen können. Bei der Arbeitsplatte der Unterschränke haben wir direkt ein Trapez schneiden lassen – die Differenz war dort ein voller Zentimeter (auf 40 Zentimeter Breite)

Für den Hinterkopf: mehrere identische Platten sind günstiger als jeweilige Unikate.

Nun stand die Frage: wie befestigen? Ehe man mit Winkelstücken anfängt, war die Idee, schwarze Vierkant-Metallrohre anzubringen. Angelehnt an die Fjällbo-Serie von IKEA. Hier war es schwierig, einen passenden Anbieter zu finden, weil viele Anbieter entweder keinen Zuschnitt anbieten. Und die, die es taten, hatten keine schwarze Pulverbeschichtung. Oder die Rohre waren doppelt so groß wie die anvisierten 10 bis 12 Millimeter. Ich hätte es gerne mit Eisen realisiert – damit daran auch magnetisches hängen bleibt – aber dazu fand ich keinen einzigen Anbieter. Zeitweise überlegte ich auch, ob ich einen Ikea-Hack mache und die Fjällbo-Rohre umzuwidmen – aber es war mir zu ungewiss, ob ich damit zum Ziel gekommen wäre. Am besten scheint mir das Sortiment und Angebot bei Profilzuschnitt 24 zu sein: ich nahm das U-Profil (mit der Idee, dass die jeweils offene Seite gar nicht zu sehen ist, weil sie immer weggedreht ist. Zudem waren Bohrungen möglich – somit konnte ich diese auch entsprechend platzieren.

(Auch hier gilt: Gleiche Bauteile sind günstiger. Und jedes Loch kostet extra)

Die Idee ist nun, dass jeder Boden auf so einem Profil liegt (und im Zweifel auch von unten angeschraubt werden kann). Rein aus dekorativen Zwecken sollte links und rechts vertikale Profile verlaufen, ebenso horizontal unter dem untersten und obersten Boden, so dass das einen Ring quasi ergibt (Der obere und untere Boden sind noch nicht befestigt, fehlt also noch auf den Bildern)

Nun galt es noch zu berücksichtigen:

  • Aussparungen in den Böden für die vertikalen U-Profile
  • Bei den vertikalen U-Profile eine Vierkant-Rohrstopfen berücksichtigen.

Das fertig modellierte Werkstück sah dann so aus:

Apropos Vierkant-Rohrstopfen: auch wenn das ein Cent-Artikel ist, den man überall bekommt. Ich bestellte ihn bei Mai-Tools (Seite gerade im Wartungsmodus), da diese eine technische Zeichnung hatten. Das mag sich zwar trivial anhören, aber so hatte ich eine bessere Vorstellung. Ferner musste ich ja wissen, wieviele Millimetern ich abziehen muss. Bzw. für das vordere untere Rohr habe ich gut einen Millimeter weggeraspelt – sozusagen die Millimeterarbeit vor Ort.

Und zu guter Letzt: Schrauben. Passend in Schwarz. In der richtigen Länge, dass ich durch das Vierkant in den Schrank ausreichend tief reinschrauben kann. Gefunden bei Bauhaus.

Zum Glück leben wir in den 20er Jahren des 21. Jahrhunderts. Und so konnte alles am Computer geplant, berechnet und bestellt werden. Die Konfigurationswerkzeuge der Hersteller helfen echt weiter und man kann sich “austoben”. Die Ausführung des ganzen steht dann auf einem anderen Blatt – und die ist hier sehr schwierig und friemelig. Zunächst werden die vertikalen Rohre befestigt. Am Oberschrank ist das einfach. Aber die Gegenseite am Hochschrank muss nun die exakte Position bekommen: in Höhe und Tiefe. Anschließend der horizontalen. Als zweites waren die Auflageflächen dran. Hier war es einfacher, weil sie vorne bündig sind. Aber auch hier verzeiht die Höhe wenig. Die Wasserwaage ist der beste Freund.

Für den Aufbau des Regals und den Abschluss der Dipondplatten holte ich mir Unterstützung für die Realisierung.

Und zum Abschluss noch ein kleines Detail: Ecksteckdosen. Sie gefielen uns und waren passend. Aber ich fand so gut wie keine anschraubbaren Leisten. Mit zwei Sets Magischer Haken gegenüber beiden Seiten befestigt. Dabei wird jeweils ein Teil an die Steckdose befestigt (was ich passend schneiden musste), das andere dann an die Wand. Damit das präzise wird, werden die Gegenstücken aufgesteckt – und langsam in die Ecke gefahren. Leicht andrücken. Vorsichtig rausziehen, so dass die an der Position bleiben und anschließend festdrücken. Kleiner Nachteil dieser Lösung: der kleine Abstand zwischen Wand und Steckdose.

Anfangs noch Zweifel gehabt: aber es hält auch beim Lösen von Steckern.

Die noch hängende Steckdose auf den oberen Bildern wird ein anderes Mal gelöst. Da die eingehauste Steigleitung verputzt ist, funktioniert der magische Haken nicht. Sie kann auch nicht unten stehen (weil unten die Stromzufuhr ist). Sie kann ich auch nicht Kopfüberstellen, da oben noch eine Taste für Beleuchtung ist – Ja, Luxusprobleme.

Fazit: Es mag viel Aufwand für ein paar Böden sein. Aber gerade wenn der Platz begrenzt ist – und es nichts passendes zu kaufen gibt, muss man sich die Lösungen eben selbst zusammenbauen.

Neuer Toner - oder gleich neuer Drucker?

Es gibt Produktkategorien, mit denen werde ich keine echte Freundschaft schließen. Und dazu gehören Drucker.

Es fing schon in Schülertagen mit meinen ersten Drucker an. Es war ein Thermotransferdrucker in Farbe (von Star). Das war damals eine Alternative zu Nadel, Tinte und Toner. Du hast eine Farbkassette, bei der alle paar Zentimeter die Farbe wechselt. Beim Druck spult er dann jeweils zwischen den Farben vor und zurück. Die ersten Ausdrucke sahen für damalige Verhältnisse schon recht gut aus. Und dann druckte ich ein Foto mit überwiegend gelben Farbanteilen aus – danach dauerte jeder Ausdruck ewig lange. Das Ding war nur noch am Spulen. Und als er dann am Ende des Gelbes angekommen war, konnte ich die ganze Kassette weghauen.

Ich wechselte dann zu den Tintenstrahlern. Auch hier war ich anfangs mit den Canon’s zufrieden. Allerdings druckte ich nie regelmäßig. Und wenn ich dann nach langer Zeit wieder drucken wollte, war der Druckkopf eingetrocknet. Da konnte man den Drucker gleich wegwerfen.

Also stand für mich nach dem x.-Gerät fest: ich brauche einen Laserdrucker. Der Toner ist ja schon trocken, der kann nicht mehr vertrocknen. Vor 15 Jahren waren die Preise inzwischen auf einem Niveau, dass man diese sich für Privat anschaffen konnte. Mit Farbe, Duplex-Einheit und Netzwerkanschluss erfüllte ich mir gleich drei Wünsche auf einmal! Ich griff zu HP. Auch wenn ein Toner recht lange hielt: auch dieser wurde nach Jahren leer. Also verglich ich die Tonerpreise – mit den Preisen eines neuen Gerätes. Ich traf eine Entscheidung, die man aus Umweltaspekten als reinste Frevelei bezeichnen könnte: Ich kaufte einen neuen Drucker, quasi das selbe Modell in der Minimalvariante. Nur für den Toner.

Das Gerät wurde geliefert. Der neue Drucker verschwand in der Kammer. Und ich druckte mit dem neuen Toner im alten Drucker.

Aber nicht lange: der alte Drucker war vom neuen Toner nicht so begeistert und druckte unzuverlässig. Vor allem druckte er unzuverlässig unzuverlässig. Mal ging es, mal nicht. Aber letzteres nahm zu. Also kam der Drucker aus der Kammer wieder zum Vorschein. Und nun ärgerte ich mich, dass dieser keine Duplexeinheit hatte und ebenso keinen Netzwerkanschluss.

Zum Glück wiederholte sich dieses Fehlerbild erst gegen Ende des Toners. Denn so hatte ich HP den Rücken zugekehrt – und kaufte mir einen Brother. Von der Qualität her zufrieden. Aber auch diese Toner waren Jahre später alle. Und es war das gleiche Entscheidung wie zuvor: kaufe ich den gleichen Drucker noch einmal – oder zahle ich mehr, um nur den Toner zu bekommen. Dieses Mal entschied ich mich für die dritte Option: die preiswerteren Kompatiblen.

Die Tonerkartuschen kamen an – und der Drucker mochte das Cyan gar nicht. Ich reklamierte und bekam noch einmal Cyan. Die Welt war gut.

Bis auf den Ausdrucken willkürlich keine Punkte erschienen und später zusätzlich blaue Streifen. Fast wie ein sichtbares, aber willkürliches Wasserzeichen. Ich tolerierte den kleinen Fehler. Doch inzwischen druckt er Cyan gar nicht mehr. Im Inneren sieht man aber auch Toner, wo er eigentlich nicht liegen sollte.

Ich bereue dieses Mal wieder mein Entscheidung. Aber was kaufe ich nun? Den Drucker noch einmal – oder den Original-Toner?

Hatte ich schon erwähnt, dass ich mit einer frevelhaften Entscheidung bisher gut gut gefahren bin und im Drucker noch Tonerpulver verteilt ist und ich keine Ahnung habe, ob der Drucker mit neuem Original-Toner wieder vernünftig druckt? Den identischen Drucker gibt es nach all den Jahren noch neu für ~286 € zu kaufen. Ein neues Tonerset schlägt nur mit 278€ zu buche. Man könnte sagen, den Drucker gibt es umsonst, die 8 Euro Differenz sind für das Anschlusskabel.

Nun werde ich als Verbraucher durch diese Preisstruktur dazu geleitet, jedes Mal beim Tonertausch auch das Gerät zu tauschen. Das finde ich krass. Und warum schreibe ich das? Weil hier Politik Einfluss nehmen könnte. Beispielsweise durch eine Regelung, dass das Preisverhältnis zwischen Toner und Gerät entsprechend der Herstellungskosten zu verteilen ist. Oder meinetwegen in einem gesetzlich vorgegebenen Verhältnis zwischen Toner und Gerät mit Toner (z.B. 50%). Das ist dann ein Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Preise bei den Herstellern bzw. Händlern. Aber offensichtlich ist so einer nötig.

Zum Abschluss ein Video mit Horst Evers über seine Vorliebe für elektronische Geräte, insbesondere Drucker:

Elterngeld - Reform

Im Bundestag wird derzeit das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2004 beraten, in dem Zusammenhang soll es auch Änderungen bzgl. des Elterngeldes geben.

Bekanntermaßen muss der Bund den Rotstift ansetzen – und dies betrifft alle Ressorts, auch das Familienministerium. Und dort haben die Grünen sehr subtil die FDP getrollt: mit dem Elterngeld. Eine Leistung, die wie eine Sozialleistung klingt, aber keine ist.

Nun stehen zwei konkrete Änderungen auf der Agenda, die sehr wahrscheinlich in das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) einfließen werden – und zum 01. April 2024 in Kraft treten sollen:

  1. Reduzierung der Einkommensgrenzen
  2. Gleichzeitiger Bezug beider Partner auf einem Monat begrenzt

Bei den Einkommensgrenzen gab es Protest (siehe Petition) – und über die Auswirkung und das Einsparvolumen kann man ja gerne diskutieren. Aus Blick des Haushalts ist eine Einsparung zumindest nachvollziehbar, wenn Paare künftig über den neuen Grenzen liegen und keinen Anspruch mehr haben.

Beim gleichzeitigen Bezug habe ich so meine Zweifel. Schauen wir aber mal in den kommenden Paragrafen einmal rein (hier aus der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses) – und deren Beschlussfassung nun als sehr wahrscheinlich gilt:

Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.

Soweit sogut, nun kommen die Ausnahmen:

Bezieht einer der beiden Elternteile Elterngeld Plus, so kann dieser Elternteil das Elterngeld Plus gleichzeitig zum Bezug von Basiselterngeld oder von Elterngeld Plus des anderen Elternteils beziehen. § 4b bleibt unberührt. Abweichend von Satz 1 können bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten im Sinne des Absatzes 5 sowie bei Kindern, bei denen eine Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztlich festgestellt wird und bei Kindern, die einen Geschwisterbonus nach § 2a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 auslösen, beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Mir bahnt sich die Frage auf, was diese Regelung im Haushaltsfinanzierungsgesetz zu suchen hat. Die Idee ist eine erzieherische Maßnahme: die Herren sollen mindestens einen Monat solo mit dem Kind verbringen. Als Sparmaßnahme macht diese Regelung nur dann Sinn, wenn nun diese Herren abgeschreckt werden, überhaupt Partner-Monate in Anspruch zu nehmen. Ansonsten wird mit dieser Maßnahme kein Euro eingespart, die Anträge werden nur anders gestellt – sofern keiner der Ausnahmetatbestände greift.

Aber was bedeutet nun diese Regelung in der analogen Welt?

  • Zunächst werden sich die Juristen mit den §§ beschäftigen und entsprechende Richtlinien erlassen. Das bindet Personal im Bundesfamilienministerium, am Ende aber auch in jeder Elterngeldstelle: die Sachbearbeiter müssen die neue Regelung mit den exakten Ausnahmen kennen.
  • Es werden Eltern verunsichert sein – und Fragen stellen. Auch bei den Elterngeldstellen. Sie wollen ja keine Ansprüche verlieren. Bindet auch da Ressourcen.
  • Dann müssen die Elterngeld-Anträge angepasst werden. Neben redaktionellen Änderungen dürfte vor allem der Behindertenstatus des Kindes abgefragt werden. Bisher wurde dieser nur für Geschwister abgefragt, weil es dafür auch mit älteren Kindern den Geschwister-Bonus gibt.
  • Während sich die meisten Bundesländer auf den einheitlichen Antrag geeinigt haben, gibt es Bundesländer, die zwingend auf einen eigenen Landes-Antrag bestehen, so bspw. Bayern . Sieht zugegebenermaßen nicht schöner aus, erhöht aber auch hier den Aufwand.

Nun kommen wir in die digitale Welt, also auch der Digitaltauglichkeit von Gesetzesänderungen:

  • Wenn sich der Antrag ändert, so ändert sich auch der Online-Dienst ElterngeldDigital. Die Entwickler freuen sich für die Aufträge. Wenn also der Behinderten-Status des Kindes dazu kommt, dann braucht es auch die Möglichkeit für einen weiteren Nachweisupload.
  • Je nach dem, wie gut oder schlecht die UserExperience ausfallen soll, braucht es Prüflogik. Also Warnhinweise im Monatsplaner bei Überschneidungen von mehr als 1 Monat, sofern eben keiner der Ausnahmetatbestände greift.
  • Die Bundesländer, die wiederum einen eigenen Elterngeld-Onlinedienst betreiben, müssen also auch hier zusätzlich entwickeln.
  • Wenn ein neues Feld benötigt wird, so soll es auch übertragen werden. Dafür gibt es den Standard XFamilie. Der sieht regulär nur Releases für Mai und November vor. Wird also mit April schon einmal unmöglich werden, wenn im Mai frühestens diese Änderung im Standard aufgenommen wird. Und mit der Veröffentlichung beginnt eine Frist, ab der diese Änderung dann bindend wird.
    • Anmerkung: Sehr wahrscheinlich wird dafür eine Handlungsanweisung geschrieben, damit zwischenzeitlich so eine Änderung vollzogen werden kann – was die leichtgewichtigere Lösung gegenüber einem Zwischenrelease wäre.
  • XFamilie ist an den einheitlichen Elterngeldantrag gekoppelt. Losgelöst davon müssen sich die Länder mit eigenen Anträgen noch einmal eigenen Hirnschmalz in die dortige Übermittlung stecken.
  • Am anderen Ende stehen die Fachverfahren, also die Software, mit der die Sachbearbeiter das Elterngeld bewilligen. Diese benötigen ebenso Updates. Mindestens das neue Feld muss angezeigt werden plus das Auslesen aus XFamilie. Und auch hier: je nach UserExperience ein Regelwerk, was prüft.

Und maßgebend ist das Datum der Geburt (vgl. §1 Abs. 3 BEEG). Sprich: auch Monate später können noch Leute Anträge nach den alten Regeln stellen, wenn eben das Kind noch im März zur Welt kam. Das muss der Online-Dienst können, das muss XFamilie vorsehen, dass muss das Fachverfahren erkennen.

Mal losgelöst von der vermeidbaren Mehrfacharbeit wegen fehlender Bereitschaft zur Einheitlichkeit: ich frage mich schon, ob dieser gesamte Aufwand diese Gesetzänderung es wert ist, wenn sie unter der Prämisse der Einsparung entstanden ist.