Markus wies in meinem Beitrag über die Zweitwohnsitzsteuer auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg hin: Zweitwohnsitzsteuer war für Studentin unrechtens.
Einerseits sahen die Richter die Erstwohnung nicht als richtige Wohnung an (kein getrenntes Bad und Küche), andererseits sei die Steuer für wirtschaftlich leistungsfähige Menschen — und das sind BAföG-Empfänger nicht.
Wenn nun ein Richter noch sagt, daß Studiengebühren auch nur für »wirtschaftlich leistungsfähige Menschen« gedacht sind, ist die Welt wieder in Ordnung ;-)
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»Nicht Merkel hat die Flüchtlingsströme ausgelöst. Der Auslöser war, dass den Millionen von Flüchtlingen in der Türkei, Jordanien und dem Libanon von den reichen Industrienationen die Hilfsgelder für die Nahrungsversorgung aus purem Geiz halbiert, gegen alle Warnungen der Fachleute. Dann haben sich Hunderttausende in Bewegung gesetzt.«
Georg Schramm, Kabarettist