Markus wies in meinem Beitrag über die Zweitwohnsitzsteuer auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg hin: Zweitwohnsitzsteuer war für Studentin unrechtens.
Einerseits sahen die Richter die Erstwohnung nicht als richtige Wohnung an (kein getrenntes Bad und Küche), andererseits sei die Steuer für wirtschaftlich leistungsfähige Menschen — und das sind BAföG-Empfänger nicht.
Wenn nun ein Richter noch sagt, daß Studiengebühren auch nur für »wirtschaftlich leistungsfähige Menschen« gedacht sind, ist die Welt wieder in Ordnung ;-)
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»Wir Menschen haben unsere Souveränität nicht nur im Straßenverkehr schon vor einiger Zeit auf- und in die Hand von Maschinen gegeben. Das statistisch größere Problem ist natürlich, dass ich als Programmierer weiß, auf welchem Niveau Software entwickelt wird, und daher sehr zurückhaltend bin, anderer Leute Software mein Leben anzuvertrauen, wenn ich es vermeiden kann.«
Felix von Leitner, Fefes Blog