Werbeblocker und Urheberrecht
Nein, nicht die Musikindustrie. Diesmal ist es die japanische Fernsehbranche, die dem »Kabarett der Rechtsverdrehung« beigetreten ist!
Sie definieren eine mit Werbung versehene Sendung als untrennbare Einheit, die der Zuschauer als Ganzes genießen soll. Damit sollen Werkzeuge zur Umgehung der Werbung (z.B. durch Weiterspulen oder Herausschneiden) verboten werden — also eine Funktion, die ein Videorekorder schon seit Jahrzehnten beherrscht. Folglich wären dann auch Toilettengänge illegal — da umgehe ich auch die Werbung.
Aber kann ein Urheber eigentlich verlangen, daß sein Werk entweder ganz oder gar nicht genossen wird? Bei einer CD springe ich auch zum nächsten Titel, wenn mir ein Lied nicht gefällt. (vgl. heise)