Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied (Az I-15 U 21/06), daß Forenbetreiber einen Beitrag erst ab Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten entfernen müssen — und nicht wie das Landgericht Hamburg bereits vorab geprüft nach möglichen und unmöglichen Verstößen untersucht werden muß. Dies würde ansonsten die Forenbetreiber "in technischer, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht schlicht überfordern [..] und das Betreiben von Internetforen letztlich wegen der sich aus der Überwachungspflicht ergebenden Haftungsrisiken unmöglich machen — so das Urteil. (vgl. Golem, heise)
Anmerkung: Die PC Welt berichtet über ein Urteil vom Landgericht Bielefeld gegen Serienabmahner. (vgl. Patrick Kempf)