... bis zu drei Jahren Gefängnis!
Mein Vorschlag für eine generelle Kennzeichnungspflicht DRM-verseuchter Datenträger:
Eine mit Inkscape erstelle SVG-Datei gibt es untne. Also: Ausdrucken, Ausschneiden – und ab in die Plattenläden damit!
Eine nahezu vollständige Presseschau einschließlich Falschmeldungen und Verunglimpfungen zum heutigen Kabinettsbeschluß gibt es bei Netzpolitik, im Spreeblick trauert man den alten Zeiten nach und fukami vergleicht die Härten für die verschiedene Strafdelikte .
Bis zu drei Jahren Gefängnis - SVG
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Bisherige Kommentare (5)
Kommentar von Sven
Laut Deinem Impressum soll man fragen, wenn man Texte oder Fotos übernehmen will. Darf man denn nun Deinen Aufkleber entwurf in anderen Bolgs verwenden? Gefällt mir die Idee.
Sven
Kommentar von Carsten Dobschat
Müsste es nicht »Eine Kopie dieses Datenträgers« heissen? *klugscheiss*
Kommentar von René
@Sven: Kein Problem! (Ein Link wäre ggf. nicht schlecht)
@Carsten: Ich habe in erster Linie an CDs gedacht, die SVG-Variante ist auch aus 12cm Breite ausgelegt. Aber klar, man kann es auch allgemein formulieren.
Kommentar von Sven
@Rene: Danke, Link ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit.
Jetzt muss man nur noch schauen, auf was für Trägermaterial man das ganze Druck, von wegen Kosten. Früher haben wir für sowas immer gummiertes Papier genommen, das dann durch anlecken geklebt hat (Spuckies). Aber da wird der Mund immer sotrocken von.
Kommentar von Gast
»Raubkopieren gefährdet die Gesundheit« :-)
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