Das Urteil zur Haftung von Forenbetreibern
Juristen erklären das Internet: ein Forum ist »eine besonders gefährliche Einrichtung«.
Hintergrund: das Landgericht Hamburg, dessen Urteile im vergangenen Jahrzehnt schon mehrfach imensen Schaden angerichtet haben, hat nach vier Monaten die Urteilsbegründung über den Streit, wie weit Forenbetreiber die Beiträge permanent kontrollieren versendet.
(Leider hat heise das gesamte Urteil noch nicht öffentlich gemacht. Es soll Dienstag folgen, ansonsten siehe Kommentar 2)
Update: Vorsicht Forum! (Aktion für freie Internetforen) und Buskeismus (benannt nach dem Vorsitzenden Richter der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburgs Andreas Buske).
Bisherige Kommentare (3)
Kommentar von Torsten
»Mit Hamburger für 19,98 hat
das Linsengericht entschieden...«) kennen wir ja schon zu genüge. Ein weiteres Beispiel für die Weltfremdheit dieses Gerichts. Ich bin den Links weiter gefolgt uns so auch auf Abmahnungen bzgl. »supernature-forum« gestoßen. Solch' Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben kann man quasi nicht verantworten. Das wissen auch die Anwälte, was diese natürlich in kein besseres Licht rücken läßt. Ich werde daher das Geschehen, insbesondere bzgl. des Heise-
Verlages sowie von M. Geuß weiterverfolgen...
tm.
Kommentar von Stefan Evertz
Das Urteil ist hier zu finden: http://www.r-archiv.de/article2379.html
Kommentar von René
@Stefan: Danke!
@Torsten: hier gibt es einen Überblick über die laufenden Verfahren.
Was macht man aber nun mit diesem Urteil?
- im Impressum reinschreiben: Gerichtsstand ist definitiv nicht Hamburg
- sämtliche Foren, Blogs und Wikis gleich ins Ausland verlagern (z.B. renephoenix.iq)
- eine HH.exe schreiben und verbreiten
- §20 GG anwenden
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