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Marions Kochbuch und die Störerhaftung

Vielleicht erinnert sich noch jemand an Marions Kuchbuch? Das waren die, deren Geschäftskonzept darin bestand, Homepagebetreiber abzumahnen, wenn sie eins der von Ihnen veröffentlichen Bilder verwenden. Nach mehreren Erfolgen beim berühmt berüchtigten Hamburger Landgericht sind diese nun vor dem Oberlandesgericht gescheitert. Schwerpunkt der Auseinandersetzung ist die Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen für Forenbetreiber.

Übrigens: wer mal Fotos von Lebensmittel veröffentlichen will, kann sich an Lebensmittelfotos.com bedienen — nach dem Motto: »Freie Downloads ohne Abmahnung«.

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