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Wir vertrauen Wahlcomputern nicht!

Der CCC hat zusammen mit der niederländischen Kampagne »Wir vertrauen Wahlcomputern nicht« Wahlcomputer der Firma Nedap (ja, genau diese Firma) analysiert — und die grundsätzliche Nichteignung bewiesen. Insbesondere die leichte und nicht nachweisbare Manipulationsmöglichkeit und die mangelhafte Sicherstellung des Wahlgemeheimnisses begründen die Forderung an die Regierung, ein vollständiges Verbot von Wahlcomputern umzusetzen. Weiter so, CCC!

Bisherige Kommentare (11)

Kommentar von Matthias

Das glaubt ihr doch nicht wirklich, dass die Regierung wegen des CCCs die Wahlcomputer austauscht, oder? Gab es in letzter Zeit etwa irgendeine Aktion, die *zugunsten* der Bürger durchgeführt wurde?
Es wurde gezeigt, was für einen Missbrauch man mit Überwachungskameras machen kann, trotzdem geht dieser Schwachsinn weiter.
Die immer tiefgreifendere Überwachung der Internet-Surfer bringt nullkommanichts gegen Terroristen, trotzdem wird der Bürger unter Generalverdacht gesteckt.
Man darf sich nicht mehr für's Auto / den MP3-Player die gekaufte CD rippen. Ausser schlechter Laune bei der Kundschaft hat es der MI nichts gebracht (falls sich wer fragt, warum ich diesen Punkt anbringe: Auch dieses Gesetz wurde von der Regierung — auf Drängen der MI — verabschiedet).
Das sind nur drei Beispiele. Bei einer entsprechenden Suche im Netz gibt es wesentlich mehr davon.

Bitte lasst mich nicht hängen und nennt mir ein paar Punkte, die unsere tollen Volks(ver)treter in letzter Zeit FÜR den Bürger gemacht haben...

Kommentar von ericpp

@ Matthias: auch wenn Du Recht hast, ist es trotzdem kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken.

Erstmal werden solche Aktionen dafür sorgen, daß weniger Wahlcomputer angeschafft werden, weil nicht jeder Volksvertreter läßt sich von der Industrie vorschreiben was er zu tun hat — und gegen den Rest hilft, das Kreuzchen richtig zu setzen — so lange es noch geht — und aufzuklären.

CDs haben keinen wirksamen Kopierschutz, sowas sieht der ISO- Standard nicht vor. Es gibt welche, die haben absichtliche Schreibfehler aber wenn Du ein Laufwerk hast das die abspielen kann kann dich auch kein Gesetz am Erstellen einer Privatkopie hindern.

Und gegen Internetüberwachung hilft es, vertrauliche Daten nur noch in privaten Foren zu kommunizieren.

Kommentar von Matthias

> CDs haben keinen wirksamen Kopierschutz, sowas sieht der ISO- Standard
> nicht vor.
Werden CD-DAs auch im ISO definiert? Dachte immer, die werden nur im Red Book festgelegt...
Leider gibt es heutzutage kaum noch CD-DAs verkauft, es sind nur noch die sog. »Un-CDs« auf dem Markt, die sich natürlich nicht an den Standard halten (müssen). Dafür tragen sie dann eben auch nicht das CD-DA-Logo. Aber das stört ja niemanden. Hauptsache die MI bekommt ihren Willen.

> kann dich auch kein Gesetz am Erstellen einer Privatkopie hindern.
Wenn das so weitergeht werden irgendwann _alle_ Privatkopien verboten, egal ob das Original kopiergeschützt ist oder nicht.

Kommentar von Rob

Es wird jetzt in den Niederlaendischen Medien gemeldet, dass Wahlcomputer wieder sicher sind. Alle Computer werden mit neue Software und ein neuer Chip ausgestattet. Wir wissen dass das nur eine extra Blokkade ist, 'sicher' ist es bestimmt nicht. Sie wollen damit erreichen dass die Buerger das Vertrauen in den Maschinen behalten.

Kommentar von ericpp

Hi Matthias,

Du hast Recht, natürlich richten sich CD-DAs nach dem RedBook- Standard — da hab ich wohl was mit der CDROM durcheinandergebracht.

Allerdings:
>> Leider gibt es heutzutage kaum noch CD-DAs verkauft, es sind nur noch die sog. »Un-CDs« auf dem Markt

Auch eine Un- CD muß sich, zumindest halbwegs, nach dem RedBook- Standard richten, da sie ja auch Playern abgespielt werden soll, die eine RedBook- gerechte CD-DA erwarten.
Demnach sind die Möglichkeiten, ein Kopieren/Abspielen zu verhindern sehr gering. Sie beschränken sich darauf, entweder Fehler einzubauen die bestimmte Abspielgeräte ins Straucheln bringen sollen, oder aber aktive Inhalte (auch Software genannt) auf den Zielsystemen (meist ist es ja eh Windows) auszuführen um ein Kopieren zu verhindern.

Beides würde ich nicht als wirksamen Kopierschutz ansehen, nichtmal in Kombination. Es gibt mittlerweile genug PC- Laufwerke, die nichtmal niesen wenn sie eine fehlerbehaftetet Un- CD vorgesetzt bekommen, und spätestens wenn man mal eine DVD voll mit Kleinkram in seinem Windows- Rechner eingelegt hatte, weiß man, wie man das Autoplay für Wechseldatenträger deaktiviert.

Ergo: Man muß diesen Kopierschutz nicht umgehen, weil man ihn nichtmal bemerkt (=er unwirksam ist).

Kommentar von Matthias

> Ergo: Man muß diesen Kopierschutz nicht
> umgehen, weil man ihn nichtmal bemerkt
> (=er unwirksam ist).
Mir musst Du das nicht erzählen, ich sehe das genau so. Aber finde mal einen Richter (Tip: Halte Dich von Hamburg fern, die Schwachsinnigkeit der Urteile dort übertrift sich immer wieder), der das genau so sieht.
Die CD hat doch einen hundertprozentigen Kopierschutz: Es steht »Kopieren verboten« drauf!...

Ich habe es selbst nicht ausprobiert aber was man so liest funktionieren zumindest die meisten kopiergeschützten UnCDs in Autoradios zumindest dann nicht, wenn diese normale CD-ROM-Laufwerke beinhalten.
Allerdings geht es mir nicht darum, ob es geht oder nicht sondern eher ums Prinzip. Wenn ich eine CD kaufe dann will ich die auch auf meinen MP3-Player oder meinen Rechner packen DÜRFEN (nicht können) oder auf eine CD-R brennen DÜRFEN, weil ich die im Auto / im Tanzclub mitnehme und da nicht mit meiner Original-CD rumlaufen / -fahren möchte. Schliesslich kaufe ich nicht den Datenträger sondern den Inhalt darauf. Und da will ich mir nicht vorschreiben lassen, wo, wann und wie ich mir den Inhalt anhöre!
Die Ärzte hatten — zumindest auf ihrem Album »Geräusch« — explizit einen erhobenen Mittelfinger mit dem Text »wie immer: Ohne Kopierschutz« drum herum. Naja, ist ja nicht umsonst die beste Band der Welt ;) Aber ich schweife ab...

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