Kommentar von Matthias
> Ergo: Man muß diesen Kopierschutz nicht
> umgehen, weil man ihn nichtmal bemerkt
> (=er unwirksam ist).
Mir musst Du das nicht erzählen, ich sehe das genau so. Aber finde mal einen Richter (Tip: Halte Dich von Hamburg fern, die Schwachsinnigkeit der Urteile dort übertrift sich immer wieder), der das genau so sieht.
Die CD hat doch einen hundertprozentigen Kopierschutz: Es steht »Kopieren verboten« drauf!...
Ich habe es selbst nicht ausprobiert aber was man so liest funktionieren zumindest die meisten kopiergeschützten UnCDs in Autoradios zumindest dann nicht, wenn diese normale CD-ROM-Laufwerke beinhalten.
Allerdings geht es mir nicht darum, ob es geht oder nicht sondern eher ums Prinzip. Wenn ich eine CD kaufe dann will ich die auch auf meinen MP3-Player oder meinen Rechner packen DÜRFEN (nicht können) oder auf eine CD-R brennen DÜRFEN, weil ich die im Auto / im Tanzclub mitnehme und da nicht mit meiner Original-CD rumlaufen / -fahren möchte. Schliesslich kaufe ich nicht den Datenträger sondern den Inhalt darauf. Und da will ich mir nicht vorschreiben lassen, wo, wann und wie ich mir den Inhalt anhöre!
Die Ärzte hatten — zumindest auf ihrem Album »Geräusch« — explizit einen erhobenen Mittelfinger mit dem Text »wie immer: Ohne Kopierschutz« drum herum. Naja, ist ja nicht umsonst die beste Band der Welt ;) Aber ich schweife ab...