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Verdeckte Online-Duchsuchung ist unzulässig

Das sogenannte staatliche Hackmonopol wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen (siehe auch lawblog).

Das Gericht bemängelte unter anderem, dass das Anwensenheitsrecht und die Zuziehung von Zeugen bei einer Online-Durchsuchung nicht gewährleistet sind. Wenn man nun den Androhungen Schäubles Glauben schenken darf, will er diese Gesetze entsprechend anpassen!

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