Das sogenannte staatliche Hackmonopol wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen (siehe auch lawblog).
Das Gericht bemängelte unter anderem, dass das Anwensenheitsrecht und die Zuziehung von Zeugen bei einer Online-Durchsuchung nicht gewährleistet sind. Wenn man nun den Androhungen Schäubles Glauben schenken darf, will er diese Gesetze entsprechend anpassen!
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»Ein Mann, der etwas zu sagen hat, und keine Zuhörer findet, ist schlimm dran. Noch schlimmer sind Zuhörer dran, die keinen finden, der ihnen etwas zu sagen hat.«
Berthold Brecht, deutscher Dramatiker (1898-1956)