Verdeckte Online-Duchsuchung ist unzulässig
Das sogenannte staatliche Hackmonopol wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen (siehe auch lawblog).
Das Gericht bemängelte unter anderem, dass das Anwensenheitsrecht und die Zuziehung von Zeugen bei einer Online-Durchsuchung nicht gewährleistet sind. Wenn man nun den Androhungen Schäubles Glauben schenken darf, will er diese Gesetze entsprechend anpassen!