Neues Urheberrecht und Anti-Hacker-Paragraph
Diese Woche wurden zwei wichtige Gesetzesänderungen beschlossen, die beide hätten so nie beschlossen werden dürfen.
Zur neuen Urheberrechtsnovelle gibt es bei Netzpolitik einen sehr guten Artikel, der das Thema und die Probleme zusammenfaßt.
Auf der anderen Seite der Anti-Hacker-Paragraph, nachdem nicht nur der Einbruch in fremde Computersysteme unter Strafe gestellt wird, sondern auch schon der Besitz von entsprechenden Anwendungen, die dafür ausgelegt sind.
Und solche Werkzeuge sind enorm wichtig, um die Sicherheit von Computersystemen zu prüfen — Security Management ist übrigens auch ein großes Standbein meine Firma.
Sollen nun Anwendungen nur noch nach besten Wissen und Gewissen geschrieben werden — im treuen Glauben daran, daß auch keiner mögliche Sicherheitslücken ausnutzt, weil keiner die Programme mehr auf Herz und Nieren testen darf? Auch keiner aus dem Ausland, für den der Pragraph gar nicht gilt?
Ich hoffe mal, daß es hier noch Nachbesserungen gibt, ehe eine Branche kriminalisiert wird, die wir eigentlich brauchen.
Bisherige Kommentare (1)
Kommentar von BloB
Es gibt ja das schöne Interview mit einigen Politikern wo nicht mal der Begriff Browser bekannt ist. Da kann man sich doch fragen in wie fern sie überhaupt das Wissen haben über solche Sachverhalte zu entscheiden... na hoffentlich gibts schlaue Mitarbeiter, oder wie war das mit dem Peter-Prinzip???
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