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Die Sache mit den Angstklauseln

Sie sind im Grunde genommen einfach nur lästig: überlange Signaturen und sogenannte »Angstklauseln«. Sie blähen jede E-Mail auf, auch wenn der blanke Nachrichtentext nur wenige KB beträgt. Sie führen Details mit sich, die weder dem Empfänger interessieren, noch dem Absender als wichtig erscheinen, daß sie gelesen werden. Sie erklären, was mit der E-Mail getan werden kann und was nicht, obwohl dazu auch der gesunge Menschenverstand reichen sollte.

Und während in der allgemeinen Nettique (»RFC 1855 — Netiquette Guidelines«) noch die Empfehlung steht, daß Signaturen kurz gehalten werden sollen, Faustregel sind maximal 4 Zeilen, fordert das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister schon so viele Angaben, daß diese den Höflichkeitsgrundsätzen in keinster Weise mehr gerecht werden können. Aber wenigstens stellte nun das Brandenburgische Oberlandesgericht fest, daß fehlende Pflichtangaben kein Abmahngrund sind. Respekt übrigens zu der Urteilssprechung.

Weitaus dramatischer sind aber diese ganzen Erklärungen von Vertraulichkeit (mir fällt es schwer, E-Mails als vertraulich einzustufen, die jeder andere auf eine konkrete Anfrage auch erhalten hätte), Urheberschutz (Wie können drei Zeilen Text schon Werkscharakter darstellen?) und rechtlicher Verbindlichkeiten (Niemals dem Gesprächspartner den Eindruck geben, er könnte sich auf etwas verlassen)

Die Seite Angstklauseln.de stellt eine schöne Sammlung von entsprechenden Signaturen dar — und erklärt auch, warum diese sinnlos sind:

  • Persönlichkeit (Wenn mit Hilfe der Angstklausel sichergestellt werden soll, daß nur der beabsichtige Empfänger die E-Mail lesen darf, so müßte dieser auch in der Signatur genannt werden.)
  • Reihenfolge (Es müßten stets zuerst die Spielregeln und dann der Text folgen — nur dann könnte ein unberechtigtes Lesen überhaupt vermieden werden.)
  • Ausschließlichkeit (Konkret angewendet müßte ich vor jeder Weiterleitung einer E-Mail den Absender um Erlaubnis bitten — wenn er das so will.)
  • Konsequenz (Die selben Regeln müßten auch auf Faxen sowie Briefpost erscheinen. Ja sogar auf elektronische Kurznachrichten (SMS))

Aber vielleicht reagieren ja mal die Hersteller von E-Mail-Programmen und bieten Signaturenentferner an ...

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