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Planreife - bitte zur Beschlussfassung!

Du bist Bezirksverordneter und hast Kraft Gesetz das Recht und die Pflicht, über das Zustandekommen eines Bebauungsplanes zu entscheiden. Und während du an deinem Abend durch 200 Seiten mit Festsetzungen, Begründung und Abwägungsentscheidungen blätterst, erklärt zeitgleich das Stadtplanungsamt die sogenannte „Planreife”, auf deren Grundlage schon Bauanträge bewilligt werden können. Und du fragst dich dann, was du hier eigentlich machst, wenn schon Tatsachen geschaffen werden.

Wenn der Bundestag beispielsweise noch darüber debattiert, ob die Bevölkerung mittels Vorratsdatenspeicherung unter Generalverdacht gestellt werden soll, wäre es auch makaber, wenn die Polizei und die Regierung mit der Umsetzung beginnt.

Das obige Szenario traf mich beim Bebauungsplan zum Regatta-Quartier. Im Ortsteil Grünau sollte auf dem Areal eines alten Chemiewerkes ein Wohngebiet am Wasser entstehen, jedoch wurde nicht sichergestellt, dass die Uferwege im Planungsgebiet durchgehend erleb- und begehbar sind. Ich konnte ihm aus diesem Grund keine Zustimmung geben.

Was ist Planreife?

Zunächst etwas baurechliche Theorie: wenn für ein Bauvorhaben ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss, kann mittels der „Planreife” das Verfahren verkürzt werden, dass schon während der Planung Baurecht geschaffen werden kann. Das berühmteste Beispiel in Treptow-Köpenick: die Treptowers (das Noch-Allianz -Hochhaus am Spreeufer). Bis heute ist der dazugehörige Bebauungsplan noch nicht beschlossen (aber immerhin wurde hier die Planreife von der BVV beschlossen).

Geregelt ist das in §33 Baugesetzbuch

§ 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung

(1) In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn
1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung [..] durchgeführt worden ist,
2. anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht,
3. der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und
4. die Erschließung gesichert ist.

Die Anstriche 1, 3 und 4 sind harte Fakten, die entweder gegeben sind oder nicht.

Die Musik steckt im zweiten Anstrich und dem Wörtchen „Annahme”. Es ist eine Prognoseentscheidung. Die Behörde muss eine Prognose abgeben, wie die Politik am Ende entscheidet (sofern sie nicht schon entschieden hat). Sofern zum eigentlichen Plan keine Entscheidung gefallen ist, benötigt sie eine große Glaskugel. Denn der gewählte Bezirksverordnete ist – so das Gesetz und die Theorie – bei dieser Entscheidung nur seinem Gewissen verpflichtet. Das Amt kann auch nicht davon ausgehen, dass die SPD eine strenge Franktionsdisziplin an den Tag legt und einfach dem SPD-Baustadtrat hörig ist.

Alles nur ein Missverständnis?

Im konkreten Fall stellte sich ein Missverständnis heraus. Das Stadtplanungsamt ging immer noch davon aus, dass über eine Vorlage zur Kenntnisnahme abgestimmt wird. Es war zumindest das Ziel, dass erst mit dem Beschluss des Bebauungsplanes die Planreife Wirkung erzielen sollte. Doch die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick hat schon 2011 richtig erkannt, dass über eine Kenntnisnahme eine Abstimmung sinnfrei ist („Wer ist dafür, dass wir diesen Schriftsatz kennen? Und wer ist dagegen?”). Das haben einige Ausschussvorsitzende immer noch nicht verstanden – und führen immer noch solche Abstimmungen durch.

Die Rechtsprüfung abgekürzt

Der Zweck war in diesem Fall auch gar nicht, mich als Bezirksverordneter um mein Stimmrecht zu bringen, sondern die Rechtsprüfung auf Landesebene abzukürzen. Denn kurioserweise fand diese erst nach dem eigentlichen Beschluss statt. Mit anderen Worten: Es kann passieren, dass mir ein fehlerhafter Plan vorgelegt wird. (Im Marienhain-Verfahren wurde durch die Rechtsprüfung ein Plan kassiert – und es änderten sich danach auch Festsetzungen).

Glücklicherweise hat das Land Berlin diesen Missstand auch erkannt – und mittels einer Neufassung des Berliner AGBauGB zum 07.07.2015 auch die Reihenfolge geändert.

Rechtsgutachten erzeugt Verwirrung

Ein Missverständnis. Und neues Gesetz. Damit alles gut? Leider Nein!

Die Planreife ist ja nicht geschaffen wurde, um die Rechtsprüfung abzukürzen, sondern bei laufenden Verfahren mit zum Beispiel unstrittigen Teilen bereits loslegen zu können. Und auch in der Sitzung am 13.04. wurde angedeutet, dass weitere Planreifebeschlüsse zu erwarten sind, u.a. auch zu den weiteren Hochhäusern am Spreeufer im Zusammenhang mit den Treptowers.

Doch ein Rechtsgutachten im Bezirksamt verursacht nun Unsicherheit. Ich zitiere daraus (das Dokument ist meines Erachtens nicht online):

Die Kommentarliteratur geht offenbar davon aus, dass es eines Beschlusses der Planreife durch ein Gemeindegremium nicht bedarf. [..] Diese Prüfung ist originäres Verwaltungshandeln, eines BVV-Beschlusses bedarf es dafür nicht.

Aber:

Entscheidend ist die zeitliche Abfolge: So beschließt zunächst die BVV den B-Plan – erst danach erfolgt der Planreifebeschluss durch das BA.

Aber:

Denn es existiert keine Rechtsnorm, die den Beschluss des B-Plans durch die BVV zur Voraussetzung für die Feststellung der Planreife i. S. v. § 33 BauGB machte.

Das Gutachten widerspricht sich und liefert nicht die gewünschte Klarheit: woher soll das Stadtplanungsamt die Gewissheit nehmen, dass die BVV den Festsetzungen später zustimmen wird? Eine mögliche Erklärung: sie geht ein Risiko ein. Das ist mutig!

Ein Bezirk gegen den Rest der Welt?

Wie machen es denn die anderen Bezirke? Ich habe mir die Mühe gemacht, mal in den anderen Bezirken mich umzuschauen (Stand der Erhebung ca. Mai 2015, Suche bis ca. Jahr 2000)

In fünf Bezirken wurde dieses Verfahren nicht angewendet (Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Neukölln, Reinickendorf, Spandau).

In vier Bezirken fand ich ausschließlich Planreifen zur Beschlussfassung (Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Pankow, Marzahn-Hellersdorf).

In Steglitz-Zehlendorf gab es eine Planreife zur Kenntnisnahme. Dem ging aber ein Antrag voraus, der eben jene Planreife einforderte.

In Lichtenberg wurden anfangs auch Beschlussfassungen vorgelegt, seit 2013 nur noch Kenntnisnahmen.

Und in Treptow-Köpenick? Zunächst einmal gibt es hier mehr Planreifen als in allen anderen elf Bezirken zusammen. Das ist eine Hausnummer! Im Jahr 2001 forderte die SPD die Planreife zur Beschlussfassung. Daran hielt sich das Bezirksamt auch im Jahr 2002. Die nächsten Planreifen ab dem Jahr 2005 waren alle nur noch zur Kenntnisnahme. Und 2006 wurden alte Beschlüsse aufgeräumt und für erledigt erklärt, so auch dieser!

Etwas fortschrittlicher in der Fragestellung ist Hamburg. Dort gibt es gleich eine passende Fachanweisung vom Senat:

Die Vorweggenehmigungsreife ist gegeben, wenn: die formelle Planreife und die materielle Planreife einschließlich der Billigung durch die Bezirksversammlung oder des von ihr ermächtigten Ausschusses für den B-Plan-Entwurf vorliegt.

Ich will die Beschlussfassung

Gemeinsam mit Linken und Grünen wurde ein Antrag eingebracht, der diese Beschlussfassung einfordert. In der ersten Runde im Ausschuss zierten sich SPD und CDU. Hilfe, sie könnten was entscheiden!

Fazit

Ich will nicht, dass so weitreichende Verfahren wie die geplanten Hochhäuser an der Spree mittels einer Planreife als Kenntnisnahme realisiert wird!

Bisherige Kommentare (1)

Kommentar von Reinhard.Jahnke

Derzeit überprüfe ich diverse Bebauungsplanverfahren in Reinickendorf. Auch hier werden Planreifen erteilt ohne das B-Planverfahren abzuschließen.Ca.50 Pläne sind davon betroffen. Somit werden weder Klagen noch Inzidentkontrollen ermöglicht.
Kennen Sie Urteile darüber?
Gruß R.Jahnke

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