Kommentar von René
Diese Vorgehensweise produziert zumindest keine Gewinner. Im besten Fall ist das Ergebnis für das Museum neutral.
Und das Urteil aus Nürnberg ist zugegebenermaßen fragwürdig. Ob es eine weitere Instanz ausgehalten hätte – ich bezweifle!
Schon der erste Satz:
Im Endeffekt werden damit die Wertungen der Gemeinfreiheit nach Ablauf der Schutzfrist von 70 Jahren umgangen.
Das ist falsch. Das Original ist und bleibt durch die Anfertigung der Digitalkopie gemeinfrei. Es wird mit dem Fotografierverbot im Museum umgangen!
Wenn ein Museum keine Digitalkopien anfertigt, müsste man denen die selben Vorwürfe machen.
Das es politisch das falsche Signal ist, keine Frage. Dass der Paragraf aus dem Urheberrecht zu entfernen (oder zumindest stark einzuschränken ist) ist, auch keine Frage. Dass dieses Vorgehen auch fragwürdige Zustände nach sich zieht (wann weiß ich, wann eine Kopie 50 Jahre alt ist nicht zwischenzeitlich wieder erneut kopiert wurde?), ist leider auch so.