Datenleck und Pranger
Durch mein Datenleck-Projekt bin ich nach einer Bewertung der Datenpanne der AfD befragt worden. Dort wurde die Liste der akkreditierten Teilnehmer eines Parteitages entwendet und anschließend ins Netz eingestellt. Hier mein Statement:
Das Leck hat zwei Seiten: eine positive und eine viel größere negative.
Wem Daten abhanden kommen, der muss einen Imageschaden fürchten. Und so ist es erfreulich, wenn eine menschenverachtende Partei einen solchen erleiden muss. Das Engagement von Menschen, die eben auf der Suche nach solchen Lücken sind, ist zu begrüßen – ganz gleich ob mit Hilfe der Computertechnik oder klassisch mit Zettel und Stift.
Dass diese Daten anschließend ins Netz gestellt worden sind, ist dagegen ärgerlich. Von dieser Aktion kann man sich nur distanzieren! Bei den Daten handelt es sich um personenbezogene und somit schützenswerte Daten. Auch die Tatsache, dass die AfD diese nicht hinreichend gesichert hat, ist kein Freifahrtschein für weitergehendes Unrecht. Hier haben Menschen mit Vorsatz andere Menschen an den Pranger gestellt. So leid es mir tut: unser Grundrecht für informationelle Selbstbestimmung gilt auch für Vollpfosten.
Der Parteitag diente zur Festlegung eines Programms. Wie bei jeder Partei treffen da Menschen mit einer gewissen Meinungsstreuung aufeinander. Auch wenn eine Mehrheit nun beschlossen hat, dass die AfD nicht zu Deutschland gehört, bedeutet es nicht, dass alle automatisch diese Position vertreten. Nur ein Beispiel eines Austritts in Folge der Parteitagsbeschlüsse.
Ein noch schlimmerer Fall: ein Politikstudent wollte im Rahmen einer Abschlussarbeit über die AfD forschen und bekam nun sogar Todesdrohungen – weil sein Name der Liste stand.
Und Last but not Least: Durch die Veröffentlichung kann die AfD in eine Märtyrer-Rolle springen. Sie muss nicht mehr gegenüber ihren Mitgliedern eingestehen, dass sie deren Daten nur unzureichend sicherte, sondern kann sich vor diese Mitglieder stellen, die Angst vor kollektiven Hausbesuchen haben. Und genau damit wurde der AfD einen Bärendienst erwiesen.