Nun ist das erste Urteil gegen die GEZ-Gebühr für beruflich genutzte Computer gefallen: das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, daß für einen Computer, der zu Schreib- und Recherchearbeiten in einer Anwaltskanzlei genutzt wird, keine GEZ-Gebühr entrichtet werden muß. Wunderbar! Nun das ganze noch durch zwei Instanzen (mit einem Verwaltungsgericht wird sich die GEZ nicht zu Frieden geben) und auf ähnliche Situationen (Diensttelefon, privat genutzter Spielecomputer) anwenden — und das Thema GEZ-Pflicht für Computer könnte ad acta sein.
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»Nicht Merkel hat die Flüchtlingsströme ausgelöst. Der Auslöser war, dass den Millionen von Flüchtlingen in der Türkei, Jordanien und dem Libanon von den reichen Industrienationen die Hilfsgelder für die Nahrungsversorgung aus purem Geiz halbiert, gegen alle Warnungen der Fachleute. Dann haben sich Hunderttausende in Bewegung gesetzt.«
Georg Schramm, Kabarettist