Kommentar von René
Im Tagesspiegel-Artikel ist zu lesen, dass der eigentliche Antrag nicht zur Abstimmung gestellt wurde, sondern der “Ergänzungsantrag”.
Ohne mich jetzt mit der Geschäftsordnung der Gemeinde und der Gemeindeordnung von Brandenburg auseinander zu setzen: In der Regel wird bei Ergänzungs- bzw. Änderungsanträgen zunächst über die Änderung abgestimmt. Findet diese bereits eine Mehrheit wird dann über den geänderten Antrag befunden, so dass der eigentliche Antrag damit implizit abgelehnt wurde. So ein Vorgehen ist nicht unüblich oder undemokratisch. Die Annahme beider Anträge würde ja hier auch keinen Sinn ergeben.