Der Billig-Flug-Betreiber German Wings darf nicht mehr in seinen kleingedruckten Bedingungen vermerken, daß sie 50 Euro bei einer fehlgeschlagener Lastschrift verlangen. Ein Dankeschön für das Urteil geht an die Verbraucherschutzzentrale NRW.
Das Urteil hätte ich vor einigen Jahren gerne schon gehabt, als es in den Kontodaten einmal einen Dreher gab. Jedoch durfte ich mich damals sehr glücklich schätzen, daß man in der Fehleingabe keinen Vorsatz sah — und somit den Betrag als Kulanz auf 25 Euro reduzierte. Wenn man bedenkt: es war immer noch mehr als ein Viertel des Flugpreises.
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»Ja, wir könnten jetzt was gegen den Klimawandel tun, aber wenn wir dann in 50 Jahren feststellen würden, dass sich alle Wissenschaftler doch vertan haben und es gar keine Klimaerwärmung gibt, dann hätten wir völlig ohne Grund dafür gesorgt, dass man selbst in den Städten die Luft wieder atmen kann, dass die Flüsse nicht mehr giftig sind, dass Autos weder Krach machen noch stinken und dass wir nicht mehr abhängig sind von Diktatoren und deren Ölvorkommen. Da würden wir uns schön ärgern.«
Marc-Uwe Kling, Kabarettist