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Kommentar von Thiemo

Ich habe jemanden gefragt, der sich damit auskennt: 1.) ist die Klägerseite hier voll im Recht (Texte sind auch ohne Melodie schutzfähige Werke) und 2.) besteht nicht die Aussicht, dass sich die Problematik mit den Kosten der ersten Abmahnung in Zukunft ändern wird. Der beste Tipp ist, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, aber gleichzeitig von einer Übernahme der Kosten Abstand zu nehmen. Dann geht es im Folgenden nur noch um die Kosten, nicht mehr um die Urheberrechtsverletzung selbst.

Ach ja: Dies ist keine Rechtsberatung.