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Kommentar von René

Der erste Punkt ist nebensächlich. In Bezug auf Zeit hat das BVerfG folgendes festgestellt:

Schließlich rechtfertigt das Ziel, in kurzer Zeit eine handlungsfähige Volksvertretung bilden zu können, keine Einschränkung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl beim Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten.

Das könnte man auch auf Geld übertragen.

Der zweite Punkte beerdigt allerdings diese Idee vollständig.

Und zum dritten Punkt: es geht ja nur um die gelben Hüllen.

Ein weiteres Problem, was mir in dem Zusammenhang noch eingefallen ist: wenn die Stimmen chronologisch abgespeichert werden, liesen sich die ersten und letzten Wahlgänger rekonstruieren. Wenn ich da noch an bayrische Wahlen in videoüberwachten Kreditinstituten denke, dann auch nahezu alle.