Kommentar von ericpp
Welcher Anbieter da gemeint ist dürfte klar sein (zumindest kommt mir das Geburtstagsangebot auch bekannt vor — ich bin jedoch nie auf die Idee gekommen, für meine Spamanlaufstelle eine Nutzungsgebühr abführen zu wollen).
Immerhin anständig von dem Anbieter, sich erstmal im Guten an Dich zu wenden statt direkt schlechte Manieren (=Anwalt) zu beweisen.
In dem Sinne würd ich das auch nicht als Schwanzeinziehen begreifen sondern als Kompromiß. Wer hätte am Ende was davon wenns vor Gericht geht? Du nicht, die nicht erwähnte Firma warscheinlich auch nicht. Aber die anonymen Kommentatoren würden sicher nicht zur Solidarität mit dir aufrufen...