Kommentar von René
Mir geht es vor allem um den Vorwurf der gewerblichen Tätigkeit. Gewerblich heißt vor allem eine Absicht auf Gewinnerzielung. Aber dazu muß man die blanken Kosten auch wieder rausspielen. Wer nur andere — gegen Beteiligung — mitnimmt, handelt nicht gewerblich. Die MFG-Plattform sperrt aber solche Angebote nun laut eigener Pressemeldung.
Hier findet praktisch auch wieder so eine Verwischung der Begriffe statt (vgl. Diskussion um Raubkopierer)