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Kommentar von ericpp

Unabhängig von der Verschlüsselung gehört es sich nicht, fremde Briefe oder Emails zu veröffentlichen — aus der Warte kann ich dem Urteilsspruch also voll und ganz zustimmen. Auch wenn es vielleicht von Vorteil wäre, private Kommunikation abzusichern.

Dazu kommt, daß der Spruch auch schön in Richtung eines — leider nicht gesetzlich garantierten — elektronischen Postgeheimnisses geht — das uns durch die hohe Politik ja weiterhin verwehrt wird. Vielleicht sollte man das Urteil ja einfach mal Schäuble vorlegen und mit Hinweis darauf verlangen, von der Vorratsdatenspeicherung abzusehen?