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Kommentar von René

Mir geht es in erster Linie darum, daß das Urteil vorgaukelt, daß die E-Mail ein vertrauliches Medium ist. Und wer an sich vertrauliche Infos verbreitet, sollte — zu seiner eigenen Sicherheits schon — nicht auf E-Mails verlassen.

Denn wie kann man sonst — außer der Beklagte macht dies unter seinen Namen — beweisen, daß der Empfänger die E-Mail verbreitet hat?