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Kommentar von ericpp

Okay, auf 'Dritte' kam kam ich, weil in Deinem Zitat die Rede vom Erlangen der Email durch unlautere Weise die Rede war. Wenn man die Mail selbst erhalten hat, kann von unlauterer Weise schwer eine Rede sein.

Aber laut Text war er wohl der Empfänger.
Interessant wirds natürlich, wenn sich andere Gerichte nach dem Spruch richten. Immerhin wird als Begründung genannt, daß der Inhalt der Mail schon erkennen lasse, daß keine Veröffentlich gewünscht sei — vielleicht gings ja um den Künstlernamen von Hubertus Albers?