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Kommentar von Nini

Du hast ja nicht alles zitiert:

Auch die erfolgreichen Bemühungen der Bundesregierung, Veränderungen bei der EU-Richtlinie 2006/24/EG herbeizuführen — so war dort für die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Monaten vorgesehen -, werden ausdrücklich gewürdigt. Der
Gesetzentwurf trägt deshalb nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschläge aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur Online-Durchsuchung, zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren über die Vorschriften des Art.

Das habe wir auch schon mehrmals gehört, auch wenn es durch Wiederholung leider nicht besser wird.