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Kommentar von René

Unter der Annahme, daß österreichische Rechtssystem verhält sich wie das Deutsche, ist das hier weniger eine Frages des Schadensersatzes sondern des Schmerzengeldes.

Bei Schadenersatz muß immer ein Schaden nachgewiesen werden, das muß nicht zwangsweise ein materieller sein (z.B. ein Rufmord — und den daraus abgeleiteten Nachteilen wie Jobverlust). Aber das ist hier weniger der Fall (ok, man hat sich über den Datenklau geärgert und war 10 Minuten nicht produktiv gewesen, aber das ist dann doch Utopie). Viel spannender ist die Frage nach dem Schmerzensgeld. Der Betreiber hat mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dazu gab es ein interessantes Verfahren gegen die Deutsche Bahn, die Daten unberechtigerweise mit der Citibank geteilt hat (siehe Az. 242C 1260/98)