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renephoenix.de

tbay4all - Die Mitspamzentrale

Bisher dachte ich immer, daß das österreichische Rechtswesen nicht so stark vom Deutschen abweicht — doch mittlerweile bin ich mir gar nicht so sehr sicher mehr. So bekam ich diese Woche eine E-Mail von der Innsbrucker Seite tbay4all.com, die auf ihr neues Konkurrenzprojekt zu mitfahrgelegenheit.de mich freundlich hinweisen.

Und das nicht genug: mir wurden auch gleich Zugangsdaten mitgeschickt, der Login ist meine E-Mail-Adresse. Die Datenherkunft läßt sich relativ sicher auf die oben genannte MFG-Seite zurückverfolgen, zumindest verwende ich die Adresse schon lange nicht mehr für andere Sachen.

Aber nicht nur der Datenschutz verwundert mich: auch das Markenrecht. Ein Name, der sofort an eine Versteigerungsplattform erinnert. Zudem ein Logo, daß dieser Plattform verdammt nahe kommt. Ob es eine Abmahnung geben wird?

Ich weiß ja, daß ein Start für ein neues Portal schwer ist — aber bitte nicht so.

Bisherige Kommentare (9)

Kommentar von Motorschaf

»Ich weiß ja, daß ein Start für ein neues Portal schwer ist – aber bitte nicht so.«

Meine Rede.
In meinem Fall war bei besagtem »freundlicherweise« für mich eingerichtetem Konto sogar mein voller Name und meine Telefonnummer mit übernommen.
Dass mitfahrgelegenheit.de die freiwillig an ein Konkurrenzprojekt herausgegeben haben, wage ich zu bezweifeln. Da würde ich mir ebenfalls ein juristisches Eingreifen wünschen...

Kommentar von René

Der Anbieter hat auf meine E-Mail reagiert, leider nicht auf meine Fragen:

In 14-monatiger Entwicklungsarbeit [..] etwas Einzigartiges [..] im Sinne des Umweltschutzes [..] Tanktourismus [..]
Sollten Wir Sie [..] beleidigt, verletzt, gekränkt oder Ihnen gar einen Schaden zugefügt haben, so tut es uns außerordentlich leid. Bitte teilen Sie uns etwaige Schadenersatzansprüche mit. Wir würden uns aber freuen [..] Verbesserungsvorschläge, Ideen [..] auch für Kritiker ein Navigationsgerät zu verlosen.[..]

Kommentar von René

Und der Anbieter hat es leider immer noch nicht verstanden:

Vor zwei Wochen [..] Wir ernteten viel Lob [..] Wenn Sie nun Ihre Gast- in eine Vollmitgliedschaft umwandeln möchten,
klicken Sie bitte [..] Als Vollmitglied nehmen Sie auch an unserem Preisausschreiben und an der Aktion »Mitglieder werben Mitglieder« teil.

Kommentar von Matze

Nach dieser dreisten Masche und ein paar Androhungen meinerseits bekomme ich dann diese lächerliche Antwort:
»Lieber Gast,
es tut uns außerordentlich leid, dass in der Testversion unseres Webportals Ihre E-Mail-Adresse hineingerutscht ist.
Wir haben Ihren Gastzugang sowie Ihre Inserate gelöscht. Ihre Adresse wurde aus unserem E-Mail-Verteiler entfernt.Sollten irgendwelche Schadenersatzansprüche Ihrerseits uns gegenüber entstehen, bitte wir Sie, uns dieses mitzuteilen.
Allzeit gute Fahrt,
Ihr Tbay4all Team«

Kommentar von René

Unter der Annahme, daß österreichische Rechtssystem verhält sich wie das Deutsche, ist das hier weniger eine Frages des Schadensersatzes sondern des Schmerzengeldes.

Bei Schadenersatz muß immer ein Schaden nachgewiesen werden, das muß nicht zwangsweise ein materieller sein (z.B. ein Rufmord — und den daraus abgeleiteten Nachteilen wie Jobverlust). Aber das ist hier weniger der Fall (ok, man hat sich über den Datenklau geärgert und war 10 Minuten nicht produktiv gewesen, aber das ist dann doch Utopie). Viel spannender ist die Frage nach dem Schmerzensgeld. Der Betreiber hat mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dazu gab es ein interessantes Verfahren gegen die Deutsche Bahn, die Daten unberechtigerweise mit der Citibank geteilt hat (siehe Az. 242C 1260/98)

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