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Liebe 51 Tatort-Autoren,

Die Antwort auf euren offenen Brief an die Netzgemeinschaft, Grünen, Linken und Piraten des Chaos Computer Clubs kennt ihr sicherlich bereits. Ich möchte noch einige Gedanken anmerken.

Auch wenn es sicherlich gute Gründe gibt, das Urheberrecht als ganzes einzustampfen, haben sich die Piraten zum selbigen bekannt. Allerdings soll es reformiert werden. Zum letzten Bundesparteitag wurde ein Maßnahmenkatalog mit 84 konkreten Einzelanforderungen beschlossen. Es macht in meinen Augen mehr Sinn, eine Debatte über diese konkrete Forderungen zu führen, als über irgendwas, was gerüchteküchemäßig irgendwelche Gruppen befinden. Vor allem macht es Sinn, diese Anforderungen zu kennen. Sollte von diesen Anforderungen sich die eine oder andere als schwachsinnig herausstellen, so können eure Argumente in der Tat helfen, die Piraten beim nächsten Bundesparteitag umzustimmen.

Eine wichtige Anforderung, die speziell für euch Tatort-Autoren gilt, ist die folgende:

43 — Archivierungspflicht für öffentlich-rechtliche Sendeunternehmen. (§55 Absatz 2)

Eigenproduktionen von öffentlich-rechtlichen Sendeunternehmen sollten in ein öffentlich zugängliches Archiv überführt werden müssen. Die Beiträge sind bereits durch die Rundfunkgebühren von der Öffentlichkeit finanziert, wodurch die Öffentlichkeit ein uneingeschränktes Recht auf ihre Verfügbarkeit erhalten muss. Der Urheber sollte hierauf hingewiesen werden, wenn er sich an der Produktion eines öffentlich-rechtlichen Senders mit seinem Werk beteiligt.

Soll heißen: Was mit öffentlichen Geldern bezahlt wird, sollte auch von der Öffentlichkeit genutzt werden.

Ferner sollte man — das ist allerdings meine persönliche Meinung — die Produktion von Kriminalsendungen auf den Prüfstand stellen, in wie weit sie der »Informationellen Grundversorgung« dienen. Denn dafür wurden einst die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gegründet.

Viele Grüße.

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