Kommentar von René
Ich zitiere mal aus den Verwaltungsvorschriften zum »Zeichen 113 — Schnee- oder Eisglätte«:
An Straßen, die nach allgemeiner Erfahrung zu Glatteisbildung neigen, z. B. auf Brücken, auf ungeschützten Dämmen, in kurzen Waldstücken, braucht das Gefahrzeichen »Schnee- oder Eisglätte« in der Regel nicht angebracht zu werden, vielmehr nur dann, wenn die Brücke, der Damm usw. nicht ohne weiteres zu erkennen ist. Muss aber an einer Gefahrstelle solcher Art das Gefahrzeichen aufgestellt werden, so darf es an entsprechenden Gefahrstellen im Verlauf der gleichen Straße nicht fehlen. Die Zeichen sind im Frühjahr zu entfernen.
Die bisherige Regelung ist doch vollkommen in Ordnung. Es geht darum, wenn es eben nicht offensichtlich ist.