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Kommentar von Christian

Wenn man die Schuldschein-Regel dahingehend modifiziert, dass man während des Ersteigerns von Bauplänen überhaupt keinen Schuldschein besitzen darf, kommt es auch nicht zum oben beschriebenen Phenomen. Dann muss man eben erst sein Haus fertig bauen, bekommt dafür Geld und kann dann bei Bauplänen wieder mitsteigern. Wenn Epedemien, Streiks und widrige Umstände dafür sorgen, dass man sein Haus nur fertig bekommt, wenn man auch nach Erhalt des Geldes noch Schulden hat, dann ist man eben pleite, (wie im wahren Leben).